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BADEN-WÜRTTEMBERG/883: Landwirtschaftsausschuss befasst sich mit Afrikanischer Schweinepest (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 69/2014

Landwirtschaftsausschuss befasst sich mit Afrikanischer Schweinepest

Vorkehrungen gegen Ausbruch der Tierseuche in Baden-Württemberg sind getroffen



Stuttgart. Mit einer Reihe von Vorkehrungen wollen die Behörden in Baden-Württemberg vermeiden, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) ins Land eingeschleppt wird. Dies wurde anlässlich der Beratung eines Antrags der Fraktion FDP/DVP im Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Mittwoch, 9. April 2014, deutlich. "Da die ASP auch über kontaminierte Wurst- und Fleischwaren verbreitet werden kann, besteht aufgrund des erhöhten Warenverkehrs im europäischen Binnenmarkt nun die Gefahr einer raschen Ausbreitung", sagte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Traub.


Nach Angaben Traubs hat sich die Afrikanische Schweinepest seit dem Jahr 2007 in der Russischen Föderation und den angrenzenden Staaten bis nach Weißrussland ausgebreitet. Anfang dieses Jahres seien erstmals Fälle in Litauen und in Polen bei Schwarzwild nachgewiesen worden. Der polnische Veterinärdienst habe mitgeteilt, er habe in den Seuchengebieten die nach EU-Recht vorgesehenen Maßnahmen ergriffen. "Die Afrikanische Schweinepest muss ernst genommen werden. Denn sonst könnte die Tierseuche eine große Katastrophe für landwirtschaftliche Betriebe auslösen", sagte Traub.

Wie Traub ausführte, finden in Baden-Württemberg bereits seit einigen Jahren bundesweit abgestimmte Monitoringprogramme bezüglich verschiedener Tierseuchen bei Haus- und Wildschweinen statt, seit 2012 auch bezüglich ASP. Vor dem Hintergrund des ASP-Ausbruchs bei Wildschweinen in Litauen und Polen würden in Baden-Württemberg Vorkehrungen getroffen. So würden die Veterinärämter Schweinehalter über die Afrikanische Schweinepest, unter anderem über die Notwendigkeit der Abklärung unklarer Krankheitsbilder bei Hausschweinen, informieren.

Jäger seien darüber unterrichtet worden, dass vermehrt auf Fallwild und verendete Tiere geachtet werden solle. Auch würden Jäger darauf hingewiesen, dass von Wildschweinen stammende Jagdtrophäen je nach Art der Behandlung und in ASP-Gebieten getragene Jagdkleidung mit einem hohen Infektionspotenzial für Haus- und Wildschweine behaftet seien. An Flughäfen werde eingeführter Reiseproviant tierischen Ursprungs beschlagnahmt. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unterrichte die zuständigen Behörden fortlaufend über aktuelle Mitteilungen zu Tierseuchenausbrüchen, so auch zum ASP-Geschehen in den EU-Staaten und Drittländern, erläuterte der Ausschussvorsitzende.

Traub zufolge wird bereits von den zuständigen Ländern an den EU-Außengrenzen kontrolliert, ob Tiertransporter, die aus Russland in die Union kommen, ordnungsgemäß gereinigt und desinfiziert wurden. Der Halter des Fahrzeugs bzw. der Fahrer müsse einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Seien die Fahrzeuge nicht gesäubert, würden von den zuständigen Behörden Maßnahmen angeordnet. In der deutschen Viehverkehrsverordnung gebe es darüber hinaus eine Vielzahl von Vorschriften unter anderem zur Reinigung von Fahrzeugen, Flächen, Räumen und Gerätschaften. Bei Kontrollen werde die Einhaltung dieser Bestimmungen durch die zuständigen baden-württembergischen Behörden geprüft.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft habe bereits die betroffenen Verbände zeitnah über das ASP-Geschehen in Litauen und Polen informiert. Zusätzlich stehe das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Stuttgart mit den Landwirtschaftsverbänden und dem Schweinezuchtverband in Kontakt, damit die schweinehaltenden Betriebe die entsprechende Hygieneverordnung konsequent einhielten und die Biosicherheitsmaßnahmen vollständig umsetzten, so der Ausschussvorsitzende.

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Quelle:
Pressemitteilungen 69/2014 vom 10.04.2014
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. April 2014