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BADEN-WÜRTTEMBERG/893: Bestimmungen zum Öko-Landbau müssen für kleine Betriebe flexibel bleiben (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 91/2014

Im Europaausschuss: Verordnung zur Produktion und Kennzeichnung von ökologischen und biologischen Produkten

Bestimmungen zum Öko-Landbau müssen für kleine Betriebe in Baden-Württemberg flexibel bleiben



Stuttgart. Der Ausschuss für Europa und Internationales hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 15. Mai 2014, mit einem Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zum Ökolandbau befasst. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der Abgeordnete Peter Hofelich (SPD), mit. "Der Ausschuss spricht sich grundsätzlich für eine Anpassung der Vorschriften zum Öko-Landbau auf europäischer Ebene aus", erläuterte Hofelich. "Die neuen Bestimmungen dürfen die kleinen und mittleren Betriebe sowie den Öko-Landbau im Nebenerwerb jedoch nicht mit zusätzlicher Bürokratie und erhöhten Kosten belasten. Dies wäre kontraproduktiv für diesen wachsenden Wirtschaftszweig in Baden-Württemberg", erläuterte Hofelich den einstimmig gefassten Beschluss eines interfraktionellen Antrags.


Die Europäische Kommission habe am 25. März 2014 einen Vorschlag für eine neue Verordnung über die ökologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen Erzeugnissen veröffentlicht. Laut Hofelich möchte die Europäische Kommission mit dem Verordnungsvorschlag europaweit gleich hohe Qualitätsstandards durchsetzen, indem bestehende Ausnahmeregelungen, beispielsweise bei Kontrollen entlang der Produktions- und Lieferkette, gestrichen werden sollen.

"Der Biolandbau hat in Baden-Württemberg eine zunehmende Bedeutung. Die Nachfrage der Verbraucher nach regional produzierten Bioprodukten steigt ständig und es gibt viele engagierte Erzeuger von Bio-Lebensmitteln", stellte Hofelich mit Blick auf die Situation in Baden-Württemberg fest. Häufig würden diese Produkte sogar nur im Nebenerwerb produziert.

"Um diesen Wachstumsmarkt nicht zu behindern, ist es wichtig, dass die europäischen Bestimmungen auf diesen besonderen Charakter der bäuerlichen Betriebe in Baden-Württemberg Rücksicht nehmen und Ausnahmebestimmungen zulassen", erklärte Hofelich. Die Regeln müssten so ausgestaltet werden, dass sie auch für Kleinbetriebe ohne großen bürokratischen Aufwand und hohe Kosten erfüllbar seien. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass viele Kleinbetriebe wieder aus der Produktion von Bioprodukten ausstiegen.

Eine ganz besondere Rolle komme in Baden-Württemberg dem Anbau von Bio-Streuobst zu. Daher sollten die neuen EU-Bestimmungen auch weiterhin die Möglichkeit der Teilbetriebsausgliederung für diesen Bereich vorsehen. "Baden-Württemberg verfügt über die größten Anbauflächen für Bio-Streuobst in Deutschland. Der Anbau erfolgt dabei größtenteils im Nebenerwerb. Diese Form der Obstproduktion verbunden mit Landschaftspflege darf nicht durch neue europäische Bestimmungen beeinträchtigt werden", so Hofelich.

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Quelle:
Pressemitteilungen 91/2014 vom 15.05.2014
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Mai 2014