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BADEN-WÜRTTEMBERG/902: Generelle Zustimmung zu TTIP (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 115/2014

Im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
Generelle Zustimmung zu TTIP - Europäische Standards dürfen aber nicht abgesenkt werden

Gespräch mit Vertreter der Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission



Stuttgart. Wie steht es um die Verhandlungen über das zwischen der Europäischen Union und den USA geplante Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) und welche Vor- und Nachteile bringt dieses Abkommen mit sich? Mit diesen Fragen beschäftigte sich der Finanz- und Wirtschaftsausschuss in einem Gespräch mit Lutz Güllner, stellvertretender Referatsleiter in der Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission, am Donnerstag, 10. Juli 2014. Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden, des CDU-Abgeordneten Karl Klein, war sich das Gremium über die strategische Bedeutung des TTIP-Abkommens grundsätzlich einig, formulierte aber auch kritische Anmerkungen etwa zum geplanten Investitionsschutzabkommen und zum Thema Agrogentechnik.


Für die Europäische Kommission erklärte Lutz Güllner, dass es notwendig sei, die Debatte über TTIP auf der Basis von Fakten und Tatsachen zu führen, und nicht aufgrund bloßer Annahmen und Vermutungen. Er unterstrich, dass die Europäische Kommission nach fast zweijährigen öffentlichen Vorarbeiten von allen 28 Mitgliedsstaaten der EU einen einstimmig beschlossenen Verhandlungsauftrag zu TTIP erhalten habe. Die Behauptung, es würden "Geheimverhandlungen" geführt, wies Güllner entschieden zurück. Über TTIP sei umfangreiches Informationsmaterial erhältlich, wie etwa zu den Verhandlungszielen der EU. Sowohl die Mitgliedsstaaten als auch das Europäische Parlament würden in enger Abstimmung mit der Kommission arbeiten und zu allen Schritten konsultiert. Außerdem werde das Abkommen bei Abschluss der Verhandlungen den vollen parlamentarischen Ratifikationsprozess durchlaufen müssen.

Güllner unterstrich das große Interesse der EU an diesem Abkommen. Wirtschaftlich würden hiervon insbesondere Deutschland sowie kleine und mittelständische Unternehmen profitieren. Er betonte, dass mit dem Abkommen nicht nur positive wirtschaftliche Dynamik erzielt werde, sondern dass das Abkommen auch ein wichtiges Instrument für die Weiterentwicklung der internationalen Handelsregeln sei. Kritik an einer möglichen Aufweichung europäischer Schutzstandards oder einer Gefährdung der Daseinsvorsorge wies Güllner zurück. Das Abkommen schaffe neue Chancen und Möglichkeiten für europäische Unternehmen und Verbraucher, ohne die bestehenden Schutzniveaus in Frage zu stellen. Auf Nachfrage bestätigte der Referent, dass der Bereich öffentliche Bildung nicht Teil des Abkommens sei.

In Fragen des Investitionsschutzes erklärte Güllner, dass die Kommission auch hier ein klares Mandat erhalten habe und darauf abziele, die bestehende Praxis des Investitionsschutzes zu reformieren, um die staatlichen Gestaltungsaufgaben herauszustellen. Dazu laufe auch eine öffentliche Konsultation. Schließlich warb Güllner nochmals dafür, die Debatte rational zu führen und verwies auf die bestehende handelspolitische Praxis der EU, die dazu beitragen könne, zumindest einige der öffentlich vorgebrachten Bedenken zu entkräften.

Im Rahmen der Diskussion erinnerte Ausschussvorsitzender Klein an einen Beschluss des Landtags vom 21. Mai 2014. "Der Landtag hat sich erst kürzlich zum geplanten TTIP-Abkommen positioniert. Dabei hat er sich insbesondere dafür ausgesprochen, dass es durch TTIP nicht zu einer Absenkung bewährter Verbraucherschutz-, Umweltschutz-, Datenschutz-, Urheberrechts-, Sozial- oder Gesundheitsstandards kommen darf. Auch ein Investitionsschutzabkommen wird seitens des Landtags kritisch bewertet, da für diese Fälle zumindest grundsätzlich die Justiz zuständig sein sollte", sagte Klein. Der Landtag habe den Beschluss direkt an die Europäische Kommission übermittelt und diese zur Stellungnahme aufgefordert. Eine offizielle Stellungnahme seitens der EU-Kommission stehe noch aus, so Klein abschließend.

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Quelle:
Pressemitteilungen 115/2014 vom 10.07.2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juli 2014