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BADEN-WÜRTTEMBERG/956: Planfeststellungsverfahren B 31 West soll rasch abgeschlossen werden (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 137/2015

Ausschuss für Verkehr und Infrastruktur:
Planfeststellungsverfahren B 31 West soll möglichst rasch abgeschlossen werden


Stuttgart. Um das Planfeststellungsverfahren für die Bundesstraße 31 West zu einem zügigen und qualifizierten Abschluss zu bringen, wird das Land die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung stellen. Dies geht aus der Stellungnahme der Landesregierung auf einen entsprechenden CDU-Antrag hervor, mit dem sich der Ausschuss für Verkehr und Infrastruktur in seiner Sitzung am Mittwoch, 11. November 2015, befasst hat. Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden, des CDU-Abgeordneten Rudolf Köberle, wird für das Planfeststellungsverfahren gegenwärtig eine Reihe von Gutachten erstellt. In diesem Zeitraum, etwa bereits im kommenden Dezember und Januar, seien Gespräche mit den betroffenen Bürgermeistern hinsichtlich der Trassenführung vorgesehen. Einen konkreten Zeitpunkt bis zum Planfeststellungsbeschluss habe das Ministerium dem Ausschuss nicht nennen können, so Köberle.


Wie Köberle ausführte, ruhte das Planfeststellungsverfahren zur "B 31 West, Breisach-Anschlussstelle Freiburg-Mitte 2. Bauabschnitt" laut Landesregierung aufgrund einer fehlenden Realisierungsperspektive sowie naturschutzfachlicher Bedenken. Nachdem der Bund gefordert habe, das Planfeststellungsverfahren unverzüglich wieder aufzunehmen und abzuschließen, habe sich das Land hierzu am 10. Juli 2015 bereiterklärt. "Durch das Ruhenlassen des Verfahrens im Jahr 2011 sind seinerzeit erstellte Gutachten teilweise überholt", stellte Köberle fest. Dem Ministerium zufolge sei für die anfallenden Gutachten mit Kosten im sechsstelligen Bereich zu rechnen.

Zuständig für die Planungsarbeiten sei das Regierungspräsidium Freiburg, das die erforderlichen Maßnahmen inzwischen veranlasst habe, erläuterte Köberle. Für den weiteren Planungsprozess sei insbesondere die Aufarbeitung der landschaftsplanerischen Unterlagen notwendig. Hierzu müssten in erster Linie die artenschutzrechtlichen Fachgutachten geprüft und aktualisiert werden. Anschließend erfolge die Überarbeitung des landschaftspflegerischen Begleitplans sowie des Artenschutzbeitrags. Die erforderlichen Überarbeitungen der schalltechnischen und verkehrstechnischen Untersuchungen sowie die Planungen zur Hochwasserrückhaltung seien parallel zur Aktualisierung der landschaftsplanerischen Unterlagen geplant, führte der Ausschussvorsitzende aus.

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Quelle:
Pressemitteilungen 137/2015 - 11.11.2015
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. November 2015

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