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BADEN-WÜRTTEMBERG/1034: NSU-Untersuchungsausschuss auf der Zielgeraden (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 106/2018

Beweisaufnahme ist abgeschlossen

NSU-Untersuchungsausschuss auf der Zielgeraden


Stuttgart. Der Untersuchungsausschuss "Rechtsterrorismus/NSU BW II" hat seine Beweisaufnahme abgeschlossen. Einen dahin gehenden Beschluss fasste das Gremium in seiner Beratungssitzung am 8. Oktober 2018, wie dessen Vorsitzender, der SPD-Abgeordnete Wolfgang Drexler, im Anschluss daran mitteilte. "Die kommenden Wochen sind mit der Erstellung des Abschlussberichtes ausgefüllt, der bis Jahresende dem Landtag vorliegen soll", so der Vorsitzende weiter.

Ebenfalls in der Beratungssitzung vom 8. Oktober 2018 befasste sich der Untersuchungsausschuss abschließend mit behördlichen Auskünften, die bei verschiedenen Stellen über eine von der Zeugin R. L. benannte Kontaktperson eingeholt wurden (vgl. PM 65/2018 vom 4. Juni 2018). "Nach dem Ergebnis dieser Erhebungen müssen wir davon ausgehen, dass diese Person mutmaßlich vor dem 16. März 2013 bei Kampfhandlungen in Damaskus/Syrien getötet wurde; klarstellend hat der Ausschuss eine entsprechende Feststellung getroffen", teilte Drexler mit. Eine Vernehmung des Mannes als Zeuge kommt somit nicht mehr in Betracht.

Vor dem Hintergrund des Schlusses der Beweisaufnahme wird auch der Zeuge S. W. H. - von 1988 bis 2010 Kopf und Sänger der Rechtsrockband "Noie Werte"- nicht mehr geladen. Nachdem der Zeuge in der öffentlichen Beweisaufnahme am 14. Mai 2018 die von den Ausschussmitgliedern gestellten Fragen nicht beantwortet hatte, stellte das Gremium beim Amtsgericht Stuttgart den Antrag, ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro oder für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft von 20 Tagen festzusetzen (vgl. PM 57/2018 vom 15. Mai 2018). Mit Beschluss vom 13. August 2018 entsprach das Amtsgericht diesem Begehren umfassend. Indes legte der Zeuge hiergegen Beschwerde ein, die Anfang Oktober an das zuständige Landgericht Stuttgart weitergeleitet wurde. Bis wann eine abschließende gerichtliche Entscheidung vorliegt, erscheint derzeit nicht absehbar. "Insofern hätte ein weiteres Zuwarten von Seiten des Untersuchungsausschusses dazu geführt, dass unser Zeitplan nicht einzuhalten gewesen wäre", so Drexler. Ergänzend betonte er, dass sich das Ordnungsmittelverfahren durch die Beendigung der Beweisaufnahme nicht erledigt.

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Quelle:
Pressemitteilungen 106/2018 - 09.10.2018
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Oktober 2018

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