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BADEN-WÜRTTEMBERG/1078: Geändertes Straßengesetz gibt Gemeinden Gestaltungshoheit zurück (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 12/2019

Ausschuss für Verkehr

Rombach: Geändertes Straßengesetz gibt Gemeinden Gestaltungshoheit zurück


Stuttgart - Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg können Verkehrsschilder, etwa um Straßen für ein Festgelände oder einen Umzug zu sperren, bald in eigener Zuständigkeit aufstellen. Zudem soll Carsharing-Anbietern Sondernutzungsrechte eingeräumt und künftige Radschnellwege als Landes-, Kreis- oder Gemeindestraßen eingestuft werden können. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Landesregierung fand im Ausschuss für Verkehr mehrheitlich große Zustimmung. "Ob Carsharing oder neue Radschnellverbindungen: Baden-Württemberg beweist mit dieser bundesweit fortschrittlichen Gesetzesänderung sein Selbstverständnis als Wegbereiter moderner und nachhaltiger Mobilität", so der Vorsitzende des Verkehrsausschusses, Karl Rombach (CDU). Der Ausschuss habe gleichzeitig vom Verkehrsministerium gefordert, den Ausbau "normaler Radwege" und die notwendigen "Lückenschlüsse" nicht aus dem Blick zu verlieren.

Baden-Württemberg ist das zweite Bundesland, das in Umsetzung der bundesgesetzlichen Spielräume die Baulastträger beim Radwegebau künftig unterscheidet in Land, Kreis oder Gemeinde. "Diese Unterscheidung ist wichtig und richtig", so Rombach. Ebenso positiv habe der Ausschuss die Rückkehr zur früheren Regelung aufgenommen, die den Gemeinden ihre Gestaltungshoheit beim Aufstellen von Verkehrsschildern etwa für Umzüge zurückgibt. "Dafür extra das OK vom Landratsamt zu holen, war umständlich und sinnfrei", so der Vorsitzende Rombach.

In nicht öffentlicher Sitzung habe sich Verkehrsminister Winfried Hermann gegen Bedenken gewehrt, der ländliche Raum werde nicht ausreichend berücksichtigt, mit dem Hinweis auf vorgeschaltete Zählungen. Nur ab einer bestimmten Frequenz an Radlern sei eine derart üppige Baumaßnahme lohnend. Mit großer Mehrheit habe der Ausschuss der vorgeschlagenen Änderung des Straßengesetzes zugestimmt, so Rombach. Der Entwurf wird an diesem Mittwoch im Plenum zur Abstimmung kommen.

Auf Antrag der CDU befasste sich der Ausschuss zudem mit der Optimierung der intermodalen Mobilität, also mit digitalen Möglichkeiten, mobilitätsbezogene Daten im Land zu erheben und daraus den Verkehrsfluss zu optimieren. Ob Parkplatzreservierung per App auf dem Smartphone, Kontaktaufnahme zum Autofahrer über die Anzahl freier Plätze in Park&Ride-Parkhäusern oder intelligente Verkehrslenkungen - manche Innovation sei bereits eingeführt, anderes habe Potenzial, müsse aber den Praxistest noch bestehen. Minister Hermann habe gegenüber dem Ausschuss angekündigt, mehr "Temposteuerungsanlagen" vor allem auf Autobahnen zur Verkehrsregulierung einführen zu wollen. Diese Anlagen reagierten mit der Display-Einblendung "Tempo120/100/80" auf jeweils steigendes Verkehrsaufkommen. Auf dem Autobahnabschnitt Leonberg-Stuttgart würden nach neuesten Messungen täglich 150 000 Fahrzeuge fahren. Dies habe der Minister als "Infrastruktur am Anschlag" bezeichnet, moderne Verkehrssteuerung sei an solchen Stellen hilfreich. "Das Ministerium lieferte eine Vielzahl wertvoller Informationen, auf die eine konstruktive Diskussion über Verbesserungen der Mobilität im Land aufbauen kann", so der Vorsitzende Rombach.

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Quelle:
Pressemitteilungen 12/2019 - 29.01.2019
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2019

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