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BADEN-WÜRTTEMBERG/1100: Reform betrifft 240.000 private Waldbesitzer und Kommunen (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 43/2019

Reform betrifft 240.000 private Waldbesitzer und Kommunen

Agrarausschuss stimmt für Gesetzentwurf zur Neuorganisation der Forstverwaltung


Stuttgart. Der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat be-schlossen, dem Landtagsplenum zu empfehlen, dem Gesetzentwurf zur Reform der Forstverwaltung in Baden-Württemberg zuzustimmen. In der Sitzung am Mittwoch, 8. Mai 2019, votierte das Gremium mehrheitlich für diese Empfehlung. "Die Mehrheit im Ausschuss war sich einig, dass durch die Reform die Wälder im Südwesten zukunftsfähig gemacht werden und die hohen Standards in der Waldbewirtschaftung erhalten bleiben", sagte der Ausschussvorsitzende Martin Hahn (Grüne). Die Opposition habe unter anderem kritisiert, dass private Waldbesitzer einseitig belastet würden.

Hahn zufolge hatte das Bundeskartellamt wegen der Praxis der gemeinsamen Holz-vermarktung in einer Einheitsforstverwaltung jahrelang gegen Baden-Württemberg geklagt - aus wettbewerbsrechtlichen Gründen. Zwar habe das Land in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof gewonnen, trotzdem müsse die Einheitsforstverwaltung beendet werden. Insbesondere das mittlerweile geänderte Bundeswaldgesetz, das EU-Beihilferecht und auch das Wettbewerbsrecht machten eine Reform der Forstverwaltung unumgänglich, so der Vorsitzende.

"Mit dem neuen Gesetz soll nun die Einheitsforstverwaltung beendet und die Bewirt-schaftung des Staatswaldes komplett vom Privatwaldbesitz getrennt werden", sagte Hahn. Das Land gliedere den Staatswald und seine Bewirtschaftung aus der Forst-verwaltung aus und organisiere diese in einer Anstalt des öffentlichen Rechts neu. Beratung und Betreuung wolle das Land den privaten Waldbesitzern aber auch künf-tig anbieten. Damit solle eine landesweit flächendeckende Waldbetreuung sicherge-stellt werden.

Umstritten war bei den Beratungen im Ausschuss, wie lange und in welcher Form auch nach der Neuorganisation Ausbildungsplätze für Dritte angeboten werden sol-len. Das Gremium stimmte schließlich auf Antrag der Fraktionen Grüne und CDU mehrheitlich dafür, bis Ende des Jahres 2021 die Fortführung der bestehenden Aus-bildungsplätze für Dritte sicherzustellen.

Baden-Württemberg zählt mit rund 14.000 km² Wald zu den waldreichsten Bundes-ländern. Etwa 80 Prozent der Waldfläche befinden sich in privater oder kommunaler Hand. 24 Prozent sind Staatswald und rund 0,5 Prozent gehören dem Bund. Nach Angaben des Vorsitzenden gibt es in Baden-Württemberg über 240.000 private Waldbesitzer sowie waldbesitzende Städte und Gemeinden.

Die Zweite Beratung des Gesetzentwurfs ist für den 15. Mai 2019 vorgesehen. Das Gesetz soll im Januar 2020 in Kraft treten.

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Quelle:
Pressemitteilungen 43/2019 - 08.05.2019
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2019

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