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BADEN-WÜRTTEMBERG/1103: Stellungnahme zu Volksbegehren für gebührenfreie Kitas verschoben (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 46/2019

Ständiger Ausschuss befasst sich mit Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof

Entscheidung über Abgabe von Stellungnahme zu Klage für
Kita-Volksbegehren verschoben


Stuttgart. Mit dem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof wegen eines vom Innenministerium abgelehnten Antrags auf Zulassung eines Volksbegehrens für gebührenfreie Kitas hat sich der Ständige Ausschuss am Donnerstag, 9. Mai 2019, befasst. "Das Gremium votierte mehrheitlich dafür, die Entscheidung, ob der Landtag in diesem Fall eine Stellungnahme abgeben soll, auf die nächste Sitzung zu verschieben", sagte der Ausschussvorsitzende Dr. Stefan Scheffold (CDU). Auf Antrag der SPD-Fraktion hatte der Ausschuss mehrheitlich beschlossen, das Thema öffentlich zu beraten.

"Nach der bisherigen Praxis äußert sich der Landtag in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren vor allem dann, wenn durch den Ausgang des Verfahrens aus Sicht des Landtags parlamentsspezifische Belange berührt sein könnten", führte Dr. Scheffold aus. In der Regel sei dies bei Rechtsstreitigkeiten der Fall, in denen es um parlamentsrechtliche Fragen gehe oder Gesetzesbestimmungen angegriffen würden, die der Landtag maßgeblich mitgestaltet habe, oder deren Ausgang auch für den Landtag grundsätzliche Bedeutung besitze. Außerdem könne Anlass für eine Stellungnahme sein, wenn die Gesetzgebungskompetenz des Landes berührt sei. In diesem Fall bestehe die Besonderheit, dass keine Rechtsvorschrift angegriffen werde, sondern ein bestehendes Gesetz geändert werden solle.

Nach Angaben des Vorsitzenden hatte der SPD-Landesverband beim Innenministerium ein Volksbegehren für eine kostenfreie Betreuung in Kitas beantragt. Die dafür notwendigen 10.000 Unterschriften habe die SPD vorgelegt. Das Ministerium habe den Antrag jedoch aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Unter anderem habe das Ministerium die Ablehnung damit begründet, dass die Landesverfassung keine Volksbegehren und keine Volksabstimmungen über das Staatshaushaltsgesetz und Abgabengesetze vorsehe. Darüber hinaus würde eine solche Gesetzesänderung in Baden-Württemberg einen Verstoß gegen das Grundgesetz bedeuten.

Aus Sicht des Ministeriums würden die Kosten das Haushaltsgleichgewicht und die Budgethoheit des Parlaments wesentlich beeinflussen. Sie beliefen sich nach Angaben der SPD auf 529 Millionen Euro jährlich, nach Einschätzung des Städtetags könnten sie sogar 730 Millionen Euro jährlich betragen. Die Mittel, die im kommenden Haushalt noch nicht rechtlich gebunden seien, beliefen sich auf rund eine Milliarde Euro. Dadurch wären diese Mittel alleine durch dieses Gesetzesvorhaben nahezu vollständig gebunden und es bliebe kaum noch Raum für sonstige freiwillige Leistungen des Landes. Aus Sicht des Ministeriums sei der Antrag der SPD daher unzulässig, fasste Dr. Scheffold die Rechtsauffassung des Ministeriums zusammen.

Die SPD vertrete eine andere Rechtsauffassung und habe daher Klage vor dem Verfassungsgerichtshof gegen die Ablehnung des Antrags eingereicht. "Der Verfassungsgerichtshof hat dem Landtag Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, weshalb sich der Ständige Ausschuss nun mit dem Thema befasste", so Dr. Scheffold.

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Quelle:
Pressemitteilungen 46/2019 - 09.05.2019
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Mai 2019

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