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BADEN-WÜRTTEMBERG/769: Kein Anlass für Neuregelung des Rederechts von Abgeordneten (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 044/2012

Landtagspräsident Wolf sieht im Land keinen Anlass für Neuregelung des Rederechts von Abgeordneten



Stuttgart. Eine Neuregelung des Rederechts von Abgeordneten, wie sie gegenwärtig im Bundestag diskutiert wird, ist für den Landtag von Baden-Württemberg nicht vorgesehen. Dies erklärte Landtagspräsident Guido Wolf (CDU) am Montag, 16. April 2012, in Stuttgart. Wolf: "Für eine entsprechende Änderung unserer Geschäftsordnung sehe ich keinen Anlass."

Grundsätzlich liege das Rederecht gemäß Grundgesetz und Landesverfassung beim einzelnen Abgeordneten, erläuterte Wolf. Was die geplante Regulierung des Rederechts von Bundestagsabgeordneten mit abweichenden Meinungen angehe, so sprach Wolf von einer "fatalen Außenwirkung". Hierdurch werde nämlich der Eindruck vermittelt, dass missliebigen Positionen im Parlament keine Plattform geboten werde. Es sei auch fraglich, ob aus einem einzelnen Vorgang, wie es im Bundestag der Fall gewesen sei, die Notwendigkeit einer allgemeingültigen Regelung abgeleitet werden könne. Andererseits müsse aber auch sichergestellt sein, dass eine Debatte strukturiert und sachgemäß erfolgen könne. "Hierfür genügen jedoch die in der Geschäftsordnung vorhandenen Instrumente, die dem Landtagspräsidenten zur Verfügung stehen", so Wolf. Den persönlichen Ermessensspielraum, den er als Landtagspräsident bei der Worterteilung habe, halte er für ausreichend. "Im Übrigen ginge eine zu starke Reglementierung zu Lasten der Lebendigkeit einer Debatte", sagte Wolf.

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Quelle:
Pressemitteilungen 044/2012 vom 16.04.2012
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. April 2012