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BADEN-WÜRTTEMBERG/796: Nur für systemrelevante Banken sollte ein Haftungsverband geschaffen werden (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 126/2012

Finanz- und Wirtschaftsausschuss gibt für gesamten Landtag Stellungnahme ab:
Nur für systemrelevante Banken sollte ein europäischer Haftungsverband geschaffen werden

Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken nicht einbeziehen



Stuttgart. Die Landesregierung soll sich dafür einsetzen, nur für systemrelevante Banken einen europäischen Haftungsverband zu schaffen. Einen entsprechenden Beschluss hat der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft am Donnerstag, 20. September 2012, einstimmig gefasst und damit eine Empfehlung des Ausschusses für Europa und Internationales aufgegriffen. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Klein, mitteilte, gelte der Beschluss aus Gründen der Eilbedürftigkeit als Stellungnahme des gesamten Landtags, denn das Vorhaben werde bereits am morgigen Freitag im Bundesrat beraten.

Laut Klein bezieht sich das Votum des Ausschusses auf einen Richtlinienvorschlag des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rats zur krisenbedingten Sanierung oder Abwicklung von Kreditinstituten. Nach dem Richtlinienvorschlag sollen sämtliche EU-Staaten im Wesentlichen durch nationale Bankenabgaben finanzierte Fonds für die Abwicklung von Banken vorhalten.

"Während die EU diese Fonds auf alle Kreditinstitute anwenden will, spricht sich der Landtag ausdrücklich dafür aus, dass lediglich systemrelevante Kreditinstitute, nicht aber Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken von diesem System umfasst sind", stellte Klein klar. Es müsse nämlich verhindert werden, dass solide Banken in ihren Rechten beschnitten und für andere Banken in Haftung genommen werden könnten. Laut Entwurf sollten diese Fonds binnen zehn Jahren ein Vermögen in Höhe von 1 Prozent der gedeckten Einlagen aller erfassten Banken kumulieren. Die Verwendung der Mittel zur Rettung einer Bank solle ausgeschlossen sein, erläuterte der Ausschussvorsitzende. Den Mitgliedstaaten solle schließlich die Möglichkeit eingeräumt werden, die nationalen Einlagensicherungssysteme und die jeweiligen nationalen Abwicklungsfonds zu verschmelzen, solange garantiert sei, dass das Einlagensicherungssystem weiterhin in der Lage ist, die Einleger bei einem Ausfall zu entschädigen. Die Mittel der Fonds, so Klein, sollen durch Beiträge der Institute aufgebracht werden.

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Quelle:
Pressemitteilungen 126/2012 vom 20.09.2012
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. September 2012