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BADEN-WÜRTTEMBERG/806: Staatsanwaltschaft gibt Mappus-Dokumente nicht an den Landtag weiter (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 151/2012

Staatsanwaltschaft gibt Mappus-Dokumente zum Polizeieinsatz am 30.09.2010 nicht an den Landtag weiter



Stuttgart. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wird Daten und Dokumente des früheren Ministerpräsidenten Mappus zum Polizeieinsatz vom 30. September 2010 nicht an den Landtag übermitteln. Dies geht aus einem Schreiben von Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) an Landtagspräsident Guido Wolf (CDU) hervor. In dem Schreiben erklärt der Justizminister, dass er die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Stuttgart teile, wonach eine Aktenübersendung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.


In der Begründung der Staatsanwaltschaft, die dem Schreiben des Justizministers beiliegt, heißt es, dass die Dokumente, die im Staatsministerium sichergestellt wurden, "eine Vielzahl personenbezogener Daten" enthielten, für deren Übermittlung eine gesetzliche Grundlage erforderlich sei. Eine solche sei nicht ersichtlich. Eine Anwendung der einzig in Betracht kommenden Vorschrift des Paragraph 14 Abs. 1 Untersuchungsausschussgesetz scheide aus, weil der Untersuchungsausschuss "Aufarbeitung des Polizeieinsatzes am 30. September 2010 im Stuttgarter Schlossgarten" seine Arbeit beendet habe.

Auf Bitten der Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Edith Sitzmann, hatte sich Landtagspräsident Wolf Ende September 2012 an den Ministerpräsidenten gewandt mit dem Ziel, neu aufgefundene Daten und Dokumente des Polizeieinsatzes vom 30. September 2010 im Stuttgarter Schlossgarten dem Landtag zur Verfügung zu stellen. Das Staatsministerium hatte dieses Anliegen an das für die Staatsanwaltschaft Stuttgart zuständige Justizministerium weitergeleitet.

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Quelle:
Pressemitteilungen 151/2012 vom 07.11.2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. November 2012