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BADEN-WÜRTTEMBERG/820: Für Aufhebung der Verschreibungspflicht der "Pille danach" (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 30/2013

In der Sitzung am 21. Februar 2013:
Mehrheit im Sozialausschuss setzt sich für Aufhebung der Verschreibungspflicht der "Pille danach" ein



Stuttgart. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 21. Februar 2013, mehrheitlich beschlossen, einem Antrag der Regierungsfraktionen zu folgen und sich für die Aufhebung der Verschreibungspflicht für die "Pille danach" einzusetzen. Das teilte die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Bärbl Mielich, mit. "Wir wollen dazu beitragen, die Debatte über dieses Medikament zu versachlichen und damit bestehende Bedenken gegen die Herausnahme aus der Verschreibungspflicht abzubauen", erläuterte Mielich.


Die Mehrheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich Frankreich und Österreich, sowie die Schweiz hätten die Verschreibungspflicht bereits aufgehoben. "Wir wollen unter den deutschen Bundesländern für eine Aufhebung der Verschreibungspflicht werben und mit einer entsprechenden Bundesratsinitiative einen konkreten Anlauf auch in Deutschland nehmen", so Mielich.

Die "Pille danach" auf Basis des Hormons Levonorgestrel werde weltweit als Notfallverhütung angewandt. Levonorgestrel greife in den Hormonhaushalt ein, indem es den Eisprung unterdrückt oder verzögert. "Das Medikament wirkt umso verlässlicher, je früher es nach dem Geschlechtsverkehr zur Anwendung kommt", führte Mielich aus. Oftmals müssten gerade nachts oder am Wochenende von den Patientinnen weit entfernt liegende ärztliche Notfallpraxen aufgesucht werden. "Es ist deshalb einfacher, das Notfallverhütungsmittel in einer Apotheke zu erwerben", sagte die Ausschussvorsitzende. Überdies seien keine schwerwiegenden Nebenwirkungen zu erwarten. Levonorgestrel wirke nicht mehr, wenn sich die befruchtete Eizelle bereits in der Gebärmutter eingenistet hat. Es habe somit keinen Einfluss auf eine bereits bestehende Schwangerschaft. "Auch gibt es keine Erkenntnisse, wonach besonders leichtfertige Verhütungspraktiken zu erwarten sind, wenn dieses Notfallverhütungsmittel aus der Verschreibungspflicht herausgenommen wird", betonte Mielich abschließend.

Ein Antrag von FDP und CDU, zunächst eine öffentliche Anhörung zum Thema durchzuführen, fand im Ausschuss keine Mehrheit.

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Quelle:
Pressemitteilungen 30/2013 vom 21.02.2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Februar 2013