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BADEN-WÜRTTEMBERG/849: Landwirtschaftsausschuss befasst sich mit Einsatz von Hagelfliegern (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 167/2013

Landwirtschaftsausschuss befasst sich mit Einsatz von Hagelfliegern

Ausschuss lehnt Aufbau von Hagelabwehr mit Landeshilfe in hagelträchtigen Gebieten ab



Stuttgart. Soll der Einsatz von Hagelfliegern in Baden-Württemberg mit Unterstützung des Landes ausgebaut werden? Mit dieser Frage befasste sich der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Mittwoch, 20. November 2013, anlässlich der Beratung eines gemeinsamen Antrags der CDU- und der FDP/DVP-Fraktion, wie der stellvertretende Ausschussvorsitzende, der SPD-Abgeordnete Klaus Käppeler, mitteilte. Der Ausschuss habe mit den Stimmen der Fraktionen von Grünen und SPD den Antrag abgelehnt, der vorgesehen habe, dass das Land die Hagelabwehr in besonders hagelträchtigen Regionen Baden-Württembergs aufbauen, unterstützen und fördern solle.


Nach Angaben Käppelers habe das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vorgeschlagen, die künftige Koalition in Berlin aufzufordern, die betriebliche Risikovorsorge für Hagelschäden zu stärken. Zwischen den Jahren 2004 und 2013 seien die Landkreise Alb-Donau-Kreis, Biberach, Breisgau-Hochschwarzwald, Sigmaringen, Heilbronn, Bodenseekreis und der Hohenlohekreis besonders häufig von Hagel betroffen gewesen, erklärte der stellvertretende Ausschussvorsitzende.

Wie Käppeler ausführte, liegen der Landesregierung keine Informationen vor, durch die abschließend wissenschaftlich nachgewiesen werden konnte, in welchem Umfang durch den Einsatz von Hagelfliegern Schäden verringert oder ganz verhindert wurden. Über den Einsatz von Hagelfliegern solle deshalb weiterhin in regionaler Verantwortung entschieden werden. Das Ministerium habe darauf hingewiesen, dass das Land jedoch die Errichtung von Hagelschutznetzen finanziell unterstütze. Eine regelmäßige Förderung des Einsatzes von Hagelfliegern hätten bereits frühere Landesregierungen wegen nicht nachgewiesener Wirksamkeit abgelehnt. Es lägen keine neuen Erkenntnisse vor, die eine Neubewertung rechtfertigen würden, erklärte Käppeler.

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Quelle:
Pressemitteilungen 167/2013 vom 21.11.2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. November 2013