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HAMBURG/2392: Abzocke türkischer Staatsangehöriger ist rechtswidrig (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 21. März 2013

Abzocke türkischer Staatsangehöriger ist rechtswidrig - DIE LINKE fordert Rückzahlung der überhöhten Gebühren



Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die jahrzehntelange diskriminierende Behandlung türkischer Staatsangehöriger bei der Gebührenerhebung für die Erteilung von Aufenthaltstiteln europarechtswidrig ist. "Jetzt muss endlich die Abzocke in den Ausländerbehörden beendet und eine Gleichbehandlung mit anderen EU-Bürgern gewährleistet werden", fordert Mehmet Yildiz, migrationspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. "Hier hätte sowohl die Bundesregierung als auch der Hamburger SPD-Senat schon früher handeln müssen. Der Senat hat es aber nicht mal für nötig gehalten, Kompetenzen im Bereich der Gebührenerhebung mit der Bundesregierung abzustimmen." Leidtragende dieser Unrechtspraxis sind MitbürgerInnen mit türkischem Pass. Sie haben teils horrende Summen beispielsweise für den neuen elektronischen Aufenthaltstitel zahlen müssen, während EU-Bürger mit Sitz in Deutschland deutlich günstiger davon kommen.

Beim Erlass der Bescheide für die Ausstellung vergleichbarer Dokumente werden derzeit Unionsbürger mit höchstens acht Euro belastet, während türkische Staatsbürger bis zu fünf Mal so viel zahlen müssen. Auch die Kosten für den neuen elektronischen Aufenthaltstitel in Form der Scheckkarte sind nach dem BVerwG-Urteil ungerechtfertigt, da entsprechende Dokumente für Unionsbürger lediglich 28,80 Euro kosten, während türkische Staatsangehörige 135 Euro zahlen sollen. "Wir fordern nicht nur die sofortige Änderung der Gebührenordnung, sondern zumindest für das letzte Jahr auch die vollständige Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge an die Betroffenen", erklärt Mehmet Yildiz. Er rät daher allen Betroffenen, rückwirkend Widerspruch gegen die Gebühren zu erheben. "Wenn kein rechtsmittelfähiger Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung vorliegt, ist dies rückwirkend für ein Jahr möglich. Ich hoffe, viele Hamburgerinnen und Hamburger mit türkischer Staatsangehörigkeit machen Gebrauch davon, um wenigstens einen Teil des Geldes zurückzukriegen."

Vom Senat fordert Yildiz, die Praxis in den Hamburger Ausländerbehörden umgehend zu ändern und die höchstrichterliche Entscheidung zu respektieren: "Man kann nicht von Migrantinnen und Migranten ständig fordern, die Rechtsordnungen zu befolgen, selbst aber europäisches Recht bewusst missachten. Der Senat muss die Diskriminierung und Abzocke sofort beenden."

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 21. März 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. März 2013