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HAMBURG/2689: Gefahrengebiet - Ein politischer Skandal, der in der Logik des Polizeirechts liegt (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 10. Januar 2014

Gefahrengebiet: Ein politischer Skandal, der in der Logik des Polizeirechts liegt - Neumann als Senator überfordert



Vom 4. bis 9. Januar hat die Polizei im Gefahrengroßgebiet weit über 1000 anlass- und verdachtslose Maßnahmen - Personenkontrollen, Durchsuchungen, Platzverweise, Aufenthaltsverbote, Ingewahrsamnahmen - durchgeführt. Überregionale Medien kritisierten das Gefahrengebiet als "kleinen Ausnahmezustand" (Heribert Prantl).

Zu den Meldungen, dass Polizeipräsident Kopitzsch bei der Entscheidung ausgeschaltet war und Innensenator Neumann es offensichtlich vorzog, die Entscheidung erst nachträglich zur Kenntnis zu nehmen, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, Christiane Schneider: "Das ist ein politischer Skandal, der in der Logik des Hamburger Polizeirechts liegt. Die Polizei ermächtigt sich selbst, Sonderrechtszonen einzurichten. Sie, und nur sie, entscheidet über den 'kleinen Ausnahmezustand'. Sie unterliegt dabei nicht einmal der Kontrolle des Senats, geschweige denn der Kontrolle durch Bürgerschaft oder Gerichte. Das ist rechtsstaatlich mehr als bedenklich, und es ist absolut inakzeptabel, wenn es um ein so großräumiges Gefahrengebiet geht, das gleich mehrere Stadtteile mit Zehntausenden Menschen umfasst. Innensenator Neumann scheint nicht einmal die Problematik zu erkennen und ist mit seinem Amt überfordert."

Die Fraktion DIE LINKE stellt das Instrument des Gefahrengebiets grundsätzlich in Frage und strebt seine Abschaffung an. Für die nächste Bürgerschaftssitzung bringt sie einen Zusatzantrag zum Antrag der Grünen ein, um wenigstens rechtsstaatliche Mindeststandards und die zeitnahe Kontrolle der Polizei durch Parlament und Gerichte zu sichern."

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 10. Januar 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Januar 2014