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HAMBURG/2732: Wer mitbestimmen soll, braucht Zeit und Ressourcen (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 13. Februar 2014

Wer mitbestimmen soll, braucht Zeit und Ressourcen



Der SPD-Senat will ein neues Mitbestimmungsrecht für Hamburg realisieren. "Eine Überarbeitung des bestehenden Hamburgischen Personalvertretungsrechts war dringend notwendig, weil der CDU-geführte Senat 2005 massive Einschränkungen für die Personalräte eingeführt hatte", erklärt dazu Kersten Artus, wirtschafts- und gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. "Nunmehr soll es eine Allzuständigkeit geben. Das unterstützen wir ebenso wie den Versagungskatalog. Aber wer Mitbestimmung wahrnimmt, braucht dafür Zeit und Ressourcen." Deshalb kritisiert Artus den Gesetzesentwurf in sechs Punkten:

(1) Die vorgesehenen Freistellungen für Personalratsarbeit liegen weit unter denen, die in der Privatwirtschaft durch das Betriebsverfassungsgesetz möglich sind.

(2) Für eine abschließende Stellungnahme des Personalrats bleiben nur 14 Tage Zeit. In Anbetracht der Komplexität vieler Themen sind zwei Wochen viel zu wenig Zeit. Viele Personalräte vertreten Belegschaften, die weit verstreut sind.

(3) Um Partizipation zu gewährleisten, wäre eine höhere Anzahl an Personalratsmitgliedern angemessen.

(4) Es wird keinen Gesamt-Personalrat für die Freie und Hansestadt geben. In Zeiten der Schuldenbremse wäre es eine Überlegung wert gewesen, ein solches Gremium einzurichten.

(5) Dass der Personalrat keine harte Mitbestimmung bei der Einführung von technischen Anlagen und Software haben wird, ist befremdlich. Die Arbeitsorganisation wird heute weitgehend durch IT-Prozesse bestimmt.

(6) Dass es nur für das UKE, die HPA, die Friedhöfe, Stadtentwässerung, Hamburger Versorgungsfonds, HSH Finanzfonds, die Stadtreinigung und die Investitions- und Förderbank sowie fördern & wohnen Wirtschaftsausschüsse geben soll, ist unzureichend. Auch die Hochschulen und andere brauchen Wirtschaftsausschüsse. Die Ökonomisierung der Hochschulen schreitet voran. Deswegen brauchen Personalräte rechtzeitig Einblick in alle Zahlen und auch Auskunftsrechte.

Artus weist darauf hin, dass nicht für alle Beschäftigten in Hamburg in öffentlichen Unternehmen in Hamburg das neue Gesetz gelten wird. Der NDR oder das Eisenbahnbundesamt zum Beispiel unterliegen dem Bundespersonalvertretungsrecht, das keine Allzuständigkeit kennt.

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 13. Februar 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Februar 2014