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HAMBURG/3035: Sozialämter verschweigen Menschen mit Behinderung mögliche Nachzahlungen (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 3. Dezember 2014

Sozialämter verschweigen Menschen mit Behinderung mögliche Leistungsnachzahlungen



Sie sind volljährig, erwerbsunfähig, haben eine Behinderung, leben mit Angehörigen, und bekommen Sozialhilfe Regelbedarfsstufe 3, also nur 80% des vollen Sozialhilfesatzes? Dann könnten Sie vielleicht von einem Urteil des Bundessozialgerichts im Juli 2014 profitieren, das diese pauschale Herabstufung als benachteiligend und damit rechtlich unzulässig bewertet. Das Amt muss prüfen, ob das auf Sie zutrifft. Wenn ja, können Sie auch für das Jahr 2013 Nachzahlungen bekommen. Die Prüfung muss allerdings bis 31.12.14 beantragt werden!

Warum wurde darüber nicht offiziell informiert? "Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Sozialämter angewiesen, erstmal so weiterzumachen wie gewohnt, bis das schriftliche Urteil da ist. Doch wenn das Amt dann erst über die neue Einstufung informiert, sind die Ansprüche für 2013 bereits verfallen", erklärt Cansu Özdemir, Fachsprecherin für Soziales und Integration der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. "Was ist eigentlich mit der Beratungspflicht der Sozialleistungsträger?"

Özdemir hat heute in einer kleinen Anfrage (siehe Anlage) die genauen Umstände in Hamburg und die Haltung des Senats abgefragt: Wäre es nicht möglich, alle Betroffenen bzw. ihre Betreuer/innen anzuschreiben und Ihnen sogar ein Musterformular für die Überprüfung zur Verfügung zu stellen? Damit würden sich die Chancen deutlich erhöhen, dass eventuelle Leistungen für 2013 noch gesichert werden. "Das ist nicht zu weit hergeholt. Schauen Sie nach Bonn und Mannheim, dort haben Stadt- bzw. Gemeinderat genauso einer solchen Maßnahme gerade zugestimmt", schließt Özdemir.

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 3. Dezember 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Dezember 2014