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HAMBURG/3421: PKK-Verbot muss endlich aufgehoben werden (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 27. November 2015

Dolzer: "PKK-Verbot muss endlich aufgehoben werden!"


Seit nun 22 Jahren, seit dem 26. November 1993, gilt in Deutschland das Betätigungsverbot für die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). 2002 wurde die Organisation auf die Terrorlisten der EU und der USA gesetzt. Es folgte eine Welle der Kriminalisierung gegen KurdInnen. "DIE LINKE fordert, auch im Bund, die sofortige Aufhebung des PKK-Verbots, das aufgrund einer unkritischen Waffenbrüderschaft mit der Türkei eingeführt und bis heute aufrechterhalten wurde", erklärt dazu Martin Dolzer, justizpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. "Die PKK wirkt für multiethnisches und multireligiöses Zusammenleben sowie für Demokratie und Frieden in der Türkei und im Mittleren Osten. Sie ist einer der stärksten Akteure im Kampf gegen den Islamischen Staat (IS). Die Bundesregierung täte gut daran, die Organisation als Dialogpartner anzuerkennen und zudem die demokratischen Selbstverwaltungsstrukturen in Rojava/Nordsyrien zu unterstützen. Denn eine Zusammenarbeit mit den Kräften, die für Frieden und ein gleichberechtigtes Zusammenleben der Menschen im Mittleren Osten arbeiten, ist das stärkste Mittel gegen den IS."

Aktuell befinden sich aufgrund des Paragraphen 129b StGB sieben Kurden, die sich für die Menschenrechte engagieren und deren Engagement einer friedlichen Lösung der kurdischen Frage galt, als politische Gefangene in Haft. Zwei davon, Mehmet D. und Bedrettin K., in Hamburg. "Die aufgrund § 129b inhaftierten Kurden in Hamburg und weiteren Städten müssen sofort freigelassen werden", fordert Dolzer. "Der § 129b ist verfassungswidrig, da Grundlage einer Verfolgung nach diesem Paragraphen eine Ermächtigung durch das Bundesministerium für Justiz ist, die die Gerichte entmündigt. Dadurch wird die Gewaltenteilung aufgehoben. Damit werden Strafrecht und Gerichte im Rahmen eines Feindstrafrechts für politische Interessen missbraucht. Der § 129b gehört abgeschafft."

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 27. November 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Dezember 2015

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