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HAMBURG/3722: Mitwirkungsrechte von Betroffenen in Untersuchungsausschüssen stärken (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 24. August 2016

Interfraktionelle Initiative: Mitwirkungsrechte von Betroffenen in Untersuchungsausschüssen stärken


Wer gilt in einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) als "Betroffene"? Zu dieser Frage hat es im Zusammenhang mit den PUAs zur HSH Nordbank und zur Elbphilharmonie mehrere Gerichtsentscheidungen gegeben. Die Bürgerschaftsfraktionen von SPD, CDU, Grünen, LINKE und FDP bringen nun eine Initiative auf den Weg, mit der das "Gesetz über die Untersuchungsausschüsse der Hamburgischen Bürgerschaft" (HmbUAG) entsprechend angepasst werden soll.

Was seit einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts gängige Praxis ist, wird nun gesetzlich festgeschrieben: Personen, über die ein Untersuchungsausschuss eine wertende Äußerung abgeben will, haben künftig das Recht zur Stellungnahme. Diese soll auch im Abschlussbericht eines PUA wiedergegeben werden. Da die bisherige Regelung zu Unklarheiten und Rechtsstreitigkeiten geführt hat, erhält auch der Begriff des oder der "Betroffenen" eine klarere Definition. Sie orientiert sich an die Regelung aus dem Untersuchungsausschussgesetz des Bundestages (§ 32 PUAG Bund).

Dazu Christiane Schneider, verfassungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE: "Die Stärkung der Rechte der Betroffenen in Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen war nach dem Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts notwendig geworden. Wir gehen davon aus, dass auch zukünftige Parlamentarische Untersuchungsausschüsse ihren Aufgaben mit dem notwendigen Aufklärungswillen und der gebotenen Sorgfalt werden nachkommen können."

Dazu Olaf Steinbiß, verfassungspolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: "Wir haben uns bereits nach dem Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts 2015 gemeinsam darauf verständigt, die Rechte der Betroffenen im Rahmen von Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen weiter zu stärken. Mit der vorliegenden Initiative sorgen wir dafür, dass die Ausschüsse auch weiterhin in aller Sorgfalt arbeiten können, gleichzeitig aber auch die Rechte derjenigen gewahrt werden, die von den Abschlussberichten betroffen sein könnten. Dies trägt zur Rechtssicherheit bei und beseitigt bestehende Unklarheiten, die in der Vergangenheit vermehrt zu Klagen geführt hatten."

Dazu Karin Prien, verfassungspolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion: "Das Instrument des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist zur Kontrolle des Senats durch die Bürgerschaft unverzichtbar. In Folge des Urteils des Hamburgischen Verfassungsgerichts war es erforderlich, die Rechte derjenigen, die durch seine Ermittlungen betroffen sind, klarer zu regeln. Das haben wir nun gemeinsam erreicht. Klar ist, dass dadurch das Parlament in seiner Aufklärungsarbeit nicht geschwächt werden darf. Im Gegenteil: Wir werden diese Aufklärungsmöglichkeit weiter unbeirrt und beherzt dort nutzen, wo die Ereignisse dies erforderlich machen."

Dazu Farid Müller, Parlamentarischer Geschäftsführer und verfassungspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: "Mit diesen Gesetzesänderungen reagieren wir auf das Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts und stärken die Grundrechte von Betroffenen in Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen. Dennoch wollen wir als Grüne das schärfste Schwert des Parlamentes dabei nicht geschwächt sehen, und hoffen, dass in der Praxis durch diese Neuregelungen der Aufklärungswillen der Bürgerschaft nicht eingeschüchtert wird."

Dazu Dr. Kurt Duwe, verfassungspolitischer Sprecher der FDP-Bürgerschaftsfraktion: "Die neue Regelung dient nicht nur zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten. Die Aussagen von Auskunftspersonen sind für den Erfolg von Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen von ausschlaggebender Bedeutung. Mit dieser Klarstellung wird hoffentlich das Vertrauen in die Fairness gegenüber Auskunftspersonen wachsen und der Mut befördert, noch detailliertere Informationen zu liefern."

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 24. August 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. August 2016

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