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HAMBURG/3787: Verbot von »Rettet den Volksentscheid« (Partei Die Linke)


Partei DIE LINKE Landesverband Hamburg
Presseerklärung vom 14. Oktober 2016

Verbot von »Rettet den Volksentscheid«: Ein schwarzer Tag für die direkte Demokratie in Hamburg


Das Hamburgische Verfassungsgericht hat entschieden, dass das Volksbegehren »Rettet den Volksentscheid« nicht durchgeführt werden kann. Es hält die Verbindung mehrerer Korrekturen an der Hamburgischen Verfassung durch das Volksbegehren für einen Verstoß gegen das Koppelungsverbot. Aber dabei belässt es das Gericht nicht. Es hält außerdem einzelne Änderungsvorschläge für unvereinbar mit dem Demokratieprinzip.

"Das ist ein schweres Geschütz, das da gegen das Volksbegehren aufgefahren wird. Den Initiatoren wird vorgeworfen, sie seien nicht demokratisch", meint Zaklin Nastic, Landessprecherin DIE LINKE. Hamburg. "Manfred Brandt, dem Vorsitzenden von Mehr Demokratie Hamburg e.V. und Mitinitiator des Volksbegehrens, durch die Hintertür mangelndes Demokratieverständnis nachzusagen, ist eine schallende Ohrfeige für seine Bestrebungen, die direkte Demokratie zu stärken", ergänzt Rainer Benecke, Landessprecher DIE LINKE. Hamburg.

Das Hamburgische Verfassungsgericht verkennt die Spielräume des Landesverfassungsgebers bei dem Austarieren zwischen direkter und parlamentarischer Demokratie. Diese Spielräume haben auch die Experten bei der Anhörung zum Olympia-Referendum betont. Sämtliche Vorschläge in dem Volksbegehren, wie etwa die Absenkung der Zustimmungsquoren, ein Parlamentsreferendum mit einfacher Bürgerschaftsmehrheit und möglichen Gegenvorlagen von nur 20% der Abgeordneten oder 2,5% der Wahlberechtigten, werden unter Verfassungsrechtler_innen diskutiert und für verfassungsrechtlich vertretbar gehalten. Prof. Dr. Heußner von der Hochschule Osnabrück hat in einer Anhörung des Abgeordnetenhauses Berlin im Februar 2015 zum Beispiel das im Volksbegehren vorgeschlagene Zustimmungsquorum für einfache Gesetze von mehr als 25% der in der Bürgerschaft repräsentierten Wähler_innen als ausreichende Legitimationsbasis eingestuft, da theoretisch auch die Bürgerschaft mit dieser Mehrheit ein Gesetz verabschieden kann. Landessprecher Rainer Benecke: "Das Hamburgische Verfassungsgericht erkennt für Volksentscheide nicht die gleichen Mehrheiten an wie für Entscheidungen der Bürgerschaft. Es handelt sich also um eine politische Entscheidung zugunsten der repräsentativen Demokratie und nicht um ein verfassungsrechtlich gebotenes Ergebnis".

Eine gewisse unfreiwillige Komik liegt im letzten Leitsatz der Entscheidung: »Eine Verpflichtung des Normgebers auf ein für jeden verständliches Sprachniveau ist ihrerseits mit dem Gebot der Normenklarheit als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips unvereinbar.« Dazu Zaklin Nastic: "Das Gericht will offenbar nicht, dass juristische Laien einen Gesetzestext verstehen können. Damit verstärkt es den Eindruck vieler, dass Gerichtsentscheidungen wenig mit dem wirklichen Leben zu tun haben."

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Quelle:
Partei DIE LINKE Landesverband Hamburg
Presseerklärung vom 14. Oktober 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Oktober 2016

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