Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE


HAMBURG/4365: Senat verzichtet bei Neuregelung auf besseren Datenschutz (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 16. Mai 2018

Senat verzichtet bei Neuregelung auf besseren Datenschutz


Die Hamburgische Bürgerschaft stimmt heute über Anpassungen an die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU ab. "Mit seinem neuen Hamburgischen Datenschutzgesetz bleibt der Senat weit hinter den Möglichkeiten zurück, den Datenschutz auf seinem bisherigen Niveau zu halten und an entscheidenden Stellen zu verbessern oder auszudifferenzieren", kritisiert Martin Dolzer, justizpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. "Wir stimmen dem nicht zu, unter anderem, weil damit Videoüberwachung und die Übermittlung von Daten an Drittstaaten in weit größerem Umfang ermöglicht werden als bisher. Das ist ein inakzeptabler Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung."

Zudem wurden wie schon auf Bundesebene auch in Hamburg keine weitergehenden Konkretisierungen der EU-Verordnung vorgenommen, obwohl diese dafür siebzig Öffnungsklauseln bereithält. "Beim Beschäftigtendatenschutz und im öffentlichen Bereich hätten bereichsspezifische oder technikspezifische Regelungen getroffen werden können", so Dolzer. "Auch die dazugehörige Videoüberwachung am Arbeitsplatz wurde nicht genauer geregelt, obwohl das problemlos möglich wäre."

Ein Grundproblem sei, dass dem neuen Hamburger Datenschutzgesetz sowohl eine klare Struktur als auch konkrete Hinweise fehlen - ohne ein Hinzuziehen der EU-Verordnung und/oder des Bundesdatenschutzgesetzes sei es nicht in seinem gesamten Regelungsgehalt nachvollziehbar oder sogar missverständlich, so der Europapolitiker: "Es wäre nun zumindest notwendig, den Menschen und den gesellschaftlichen Akteuren in Hamburg wie auch den Unternehmen Informationsmaterial zum Verständnis des neuen Gesetzes in synoptischer Form, mit entsprechenden Verweisen auf die Regelungen auf Europa und Bundesebene, zur Verfügung zu stellen."

Auch bei der damit verbundenen Neuregelung des Justiz- wie des Maßregelvollzugsgesetzes werden personenbezogene Daten besonderer Kategorien wie politische Ausrichtung, Gewerkschaftszugehörigkeit, Sexualität oder ethnischer Hintergrund zu wenig geschützt sowie die Möglichkeiten der Videoüberwachung zu wenig geregelt. Daher wird die Fraktion DIE LINKE auch diesen Gesetzentwürfen nicht zustimmen.

*

Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 15. Mai 2018
Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg
Telefon: 040/42831-2445, Telefax: 040/42831-2255
E-Mail: pressestelle@linksfraktion.hamburg.de
Internet: www.linksfraktion-hamburg.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Mai 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang