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HAMBURG/4623: Flüchtlingsunterkünfte - Senat muss Sozialstaatsgebot einhalten (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft vom 10. Januar 2019

Flüchtlingsunterkünfte: Senat muss Sozialstaatsgebot einhalten!


Die aktuelle Gebührenordnung des Senats für die öffentlich-rechtliche Unterbringung ist rechtswidrig - das belegt ein Rechtsgutachten von Prof. Andreas Fischer-Lescano, das die Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft in Auftrag gegeben hatte. Die Folgen der Gebührenordnung insbesondere für Geflüchtete und ihre Integration sind gravierend: "Geflüchtete kommen in der Regel mittellos nach Hamburg", erläutert die Sprecherin der Fraktion für Integration, Carola Ensslen.

"Da bezahlbarer Wohnraum fehlt, ist für sie meist eine öffentlich-rechtliche Unterbringung nach dem Sozialstaatsgebot nötig. Die Kosten für die Unterkunft werden zunächst den Geflüchteten in Rechnung gestellt - seit 1. Januar pro Monat 590 Euro für einen Platz in einem Zweibettzimmer."

Die Betroffenen müssen dann selbst klären, ob und wie sie Sozialleistungen erhalten, um die Gebühren bezahlen zu können. "Nur wer zufällig in der Lage ist, sich zu wehren, hat vielleicht das Glück, als Härtefall anerkannt zu werden und Ermäßigungen zu bekommen", so Ensslen. "Der Senat handelt hier in Wildwest-Manier. Wir fordern ihn daher mit einem Antrag zur Bürgerschaftssitzung am 30. Januar auf, die im Gutachten beanstandeten Fehler endlich zu beheben und eine sozial gerechte Gebührenordnung zu erlassen."

Besonders verheerend: Haben Geflüchtete Arbeit und erzielen ein Einkommen oberhalb der Niedriglohngrenze, müssen sie für sich und jedes Familienmitglied die vollen Kosten bezahlen. So werden einer siebenköpfigen Familie mit einem Gesamteinkommen von 3.063 Euro (1.725 Euro Nettoverdienst und 1.338 Euro Eltern- und Kindergeld) für das Wohnen in der Unterkunft pro Monat 7x587 Euro (noch nach der Gebührenordnung 2018) in Rechnung gestellt - also 4.109 Euro, weit mehr als ihr tatsächliches Einkommen. In der Folge muss die Familie Leistungen nach SGB II beziehen, um diese enorme Summe bezahlen zu können.

"Um das zu vermeiden, müsste die Familie die Einkommensgrenzen der Gebührenordnung einhalten. Dann hätte sie womöglich mehr zum Leben als jetzt, trotz Aufstockens", kritisiert Ensslen. "Wir freuen uns alle, wenn Geflüchtete Arbeit finden. Das ist ein wesentlicher Baustein für Integration. Da geht es nicht an, dass sie einen großen Teil des Einkommens für Gebühren abgeben müssen, noch dazu für Gemeinschaftsunterkünfte, und in den Sozialleistungsbezug gedrängt werden. Viele Betroffene sind daher zu Recht verunsichert. So verhindert der Senat aktiv, dass Geflüchtete selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Das wirkt demütigend, das ist Desintegration statt Integration."

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Pressemitteilung vom 10. Januar 2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Januar 2019

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