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SCHLESWIG-HOLSTEIN/1795: Abfallgesetz auf Halde (Landtag)


Der Landtag Schleswig-Holstein
Parlamentszeitung Nr. 10 - Dezember 2011

Bundesrat sagt Nein: Abfallgesetz auf Halde


Die Sammlung von Wertstoff-Müll darf nicht zur Goldgrube für private Abfallunternehmen werden und gleichzeitig die kommunalen Entsorger von lukrativen Aufträgen abschneiden. Mit dieser Begründung lehnt die Opposition im Landtag das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes ab. Eine Woche später votierte auch die Mehrheit des Bundesrates gegen das Regelwerk - trotz der Zustimmung von Schwarz-Gelb aus Schleswig-Holstein. Nun berät der Vermittlungsausschuss.


Die Bundesregierung will die Müllentsorgung stärker für private Unternehmen öffnen. Ziel ist es, dass mehr Abfälle wiederverwertet werden. Die Privat-Entsorger würden dann aber "Rosinenpickerei" betreiben, prophezeite Marion Sellier (SPD). Die Firmen würden sich die Aufträge für wertvolle Stoffe wie Altmetall sichern und nur dicht besiedelte Regionen bedienen. Für die Kreise und Städte hingegen bliebe dann nur noch der wenig einträgliche Rest übrig.

Mit Blick auf diese Einwände hatte Schwarz-Gelb in Berlin das Abfallgesetz vor der Verabschiedung im Bundestag Ende Oktober kommunalfreundlicher gestaltet. Nun kann ein Privatunternehmen den Zuschlag nur bekommen, wenn die Kommune nicht selbst über ein hochwertiges Sammelsystem verfügt. Das bezeichnete Schleswig-Holsteins Umweltministerin Juliane Rumpf (CDU) als "ausgewogenen Kompromiss". Dennoch hatte sie rechtliche Bedenken. Es werde Streitfälle zwischen Kommune und Privatfirma geben, wessen Entsorgungsangebot das bessere und günstigere sei, so die Ministerin: "Gerichtsverfahren scheinen mir hier vorprogrammiert."

Weitere Redner: B. Ostmeier (CDU), C.-P. Brodersen (FDP), M. Fritzen (Grüne), H.-W. Jezewski (Linke), L. Harms (SSW) / (Drucksache 17/1957neu)


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Quelle:
Der Landtag Schleswig-Holstein, Nr. 10 im Dezember 2011, S. 10
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Februar 2012