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SCHLESWIG-HOLSTEIN/1929: G8/G9-Streit geht weiter - Diskussion um "Elternwille" (Landtag)


Der Landtag Schleswig-Holstein
Parlamentszeitung Nr. 01 - Januar 2013

G8/G9-Streit geht weiter: Diskussion um "Elternwille"



Die Fronten in der Schulpolitik bleiben verhärtet: FDP und CDU haben erneut gefordert, den Gymnasien im Lande die Wahlfreiheit zwischen dem achtjährigen und dem neunjährigen Abitur zu lassen. Dies entspreche dem Wunsch der Eltern, so Anita Klahn (FDP).


"Wir sollten den Elternwillen grundsätzlich ernst nehmen und nicht nur dann, wenn er zufällig mit den eigenen schulpolitischen Vorstellungen übereinstimmt", konterte Bildungsministerin Waltraud Wende (parteilos), während SPD-Fraktionschef Ralf Stegner versprach, eine "flächendeckende Wahlfreiheit" zwischen G8 an Gymnasien und G9 an Berufsschulen und Gemeinschaftsschulen zu ermöglichen.

Die Koalition führe einen "Pseudo-Dialog" und habe "kein Vertrauen in die Entscheidungsfreiheit vor Ort", bemängelte FDP-Frau Klahn. Der Plan der Nord-Ampel, künftig keine neuen G9-Gymnasien mehr zu genehmigen, bremse den Elternwillen aus. Denn: "Mir ist keine Umfrage bekannt, in der sich die Eltern nicht für G9 aussprechen." Heike Franzen (CDU) betonte, dass ihre Fraktion G8 befürworte. "Aber wir stehen auch zur Wahlfreiheit, die in der letzten Wahlperiode beschlossen wurde."

Anke Erdmann (Grüne) monierte, die von CDU und Liberalen geforderte Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 hätte zur Konsequenz, "dass jedes Jahr die gleichen Debatten in den Schulkonferenzen geführt werden: Erst G8, drei Jahre später G9, dann wieder vier Jahrgänge G8". Diese "ständigen Debatten und Unsicherheiten" wolle die Koalition den Schulen ersparen. "Der Landes-Elternbeirat der Gymnasien lehnt Ihren Vorschlag komplett ab", sagte Sven Krumbeck (Piraten) mit Blick auf die FDP. Und Jette Waldinger-Thiering (SSW) merkte an, dass die Schullandschaft, die die FDP in der letzten Wahlperiode geprägt habe, "ganz sicher nicht als friedlich bezeichnet werden" könne.

(Drucksache 18/349neu)

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Quelle:
Der Landtag Schleswig-Holstein, Nr. 01 im Januar 2013, S. 10
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Februar 2013