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SCHLESWIG-HOLSTEIN/2052: Altersgrenzen (Landtag)


Der Landtag - Nr. 01 / März 2014
Die Parlamentszeitschrift für Schleswig-Holstein

Altersgrenzen



Mit Zuspruch hat eine breite Mehrheit auf den FDP-Vorstoß reagiert, die bisherigen Altersbeschränkungen für Bürgermeister- und Landratskandidaten zu kippen. Die Regelungen im Kommunalrecht seien veraltet, diskriminierend und liefen der demografischen Entwicklung zuwider, hieß es in der Februar-Sitzung. Die Liberalen wollen erreichen, dass Männer und Frauen künftig schon mit 21 Jahren gewählt werden können. Derzeit liegt das Zulassungsalter bei 27 Jahren. Und: Bislang dürfen sich für das Amt des Bürgermeisters oder des Landrates nur Kandidaten bewerben, die am Wahltag höchstens 62 Jahre alt sind. Spätestens am 68. Geburtstag haben die Verwaltungschefs dann die Altersgrenze erreicht, und sie müssen ausscheiden. Auch das will die FDP abschaffen. Der Entwurf wurde an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

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Quelle:
Der Landtag, Nr. 01 im März 2014, S. 11
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Referat für Öffentlichkeitsarbeit, L143,
Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel
Tobias Rischer (verantwortlich)
Telefon: 0431/988 1120
E-Mail: tobias.rischer@landtag.ltsh.de
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Mai 2014