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SCHLESWIG-HOLSTEIN/2070: Von sechs bis 67 aktiv in der Feuerwehr (Landtag)


Der Landtag - Nr. 03 / Oktober 2014
Die Parlamentszeitschrift für Schleswig-Holstein

Von sechs bis 67 aktiv in der Feuerwehr



Die freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein sollen so früh wie möglich neue Mitglieder gewinnen können. Außerdem soll das Ehrenamt in den Wehren gestärkt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung für ein neues Brandschutzgesetz vor, der nun im Innen- und Rechtsausschuss beraten wird.

Ein Punkt: Wehren sollen eine Kinderabteilung einrichten können. Mädchen und Jungen dürften dann bereits mit sechs statt wie bisher mit zehn Jahren in die Feuerwehr eintreten. Nach dem zehnten Geburtstag wechseln sie in die Jugendabteilung. Mit 16 Jahren ist weiterhin der Eintritt in die Einsatzabteilung möglich. Für die Teilnahme an echten Einsätzen wie Bränden oder Unglücken müssen die Helfer jedoch volljährig sein.

Zudem können freiwillige Feuerwehren künftig eine sogenannte Verwaltungsabteilung einrichten. Sie bietet Menschen, die körperlich zum aktiven Dienst nicht geeignet sind, die Chance, sich ehrenamtlich zu engagieren. Außerdem wird die Altersgrenze auch für die Wehrführer und deren Stellvertreter von derzeit 65 auf 67 Jahre angehoben. Gemeindewehrführer können zu ihrer Entlastung künftig auch mehrere Stellvertreter haben. Diese Möglichkeit besteht bisher nur für Amts- und Kreiswehrführer.

(Drucksache 18/2238)

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Quelle:
Der Landtag, Nr. 03 / Oktober 2014, S. 16
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Referat für Öffentlichkeitsarbeit, L143,
Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel
Tobias Rischer (verantwortlich)
Telefon: 0431/988 1120
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. November 2014