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SCHLESWIG-HOLSTEIN/2133: Windkraft-Ausbau (Landtag)


Der Landtag - Nr. 01 / März 2016
Die Parlamentszeitschrift für Schleswig-Holstein

Windkraft-Ausbau


Gemeinden sollen nach Willen der Piraten ein Veto-Recht gegen Windkraftanlagen auf ihrem Gebiet bekommen. Laut dem Entwurf für ein "Gesetz zum Schutz der Akzeptanz der Windenergienutzung" sollen die Kommunen Windparks verhindern können, wenn an anderer Stelle ausreichend Flächen für Windenergie zur Verfügung stehen. Für dieses Ziel gab es in der März-Sitzung breite Unterstützung. Ob der Piraten-Plan rechtssicher ist, soll nun im Umwelt- und Agrar- sowie im Innen- und Rechtsausschuss geklärt werden.

Hintergrund:

Das Oberverwaltungsgericht hatte Anfang 2015 die Regionalpläne für den Windenergieausbau gekippt. Das Gericht rügte, dass Gemeinden, die gegen Windparks waren, von vornherein ausgenommen wurden. Ein Gemeinderatsbeschluss oder ein Bürgerentscheid gegen Windkraft seien nicht höher zu bewerten als das Recht der Grundeigentümer und Investoren, so die Richter. Daraufhin erließ die Landesregierung einen Baustopp bis 2017 - mit einigen Ausnahmen. Zurzeit stellt das Land neue Regionalpläne auf und informiert vor Ort über den Windkraftausbau und Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung. Ein Fachkongress im Juni in Kiel soll die rechtlichen Fragen beleuchten. Geplant ist, dass zwei Prozent der Landesfläche für Windkraft genutzt werden.

(Drucksache 18/3941)

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Quelle:
Der Landtag, Nr. 01 / März 2016, S. 16
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
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Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. April 2016

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