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SCHLESWIG-HOLSTEIN/2181: Ausbaubeiträge (Der Landtag)


Der Landtag - Nr. 03 / September 2017

Ausbaubeiträge


Seit 2012 müssen Kommunen Haus- und Wohnungsbesitzer zur Kasse bitten, wenn die Straßen vor ihrer Tür ausgebaut werden.

Das soll sich mit einem Gesetzentwurf der Jamaika-Koalition ändern. CDU, Grüne und FDP wollen es den Städten und Gemeinden künftig wieder selbst überlassen, ob sie von Anwohnern Beiträge für den Straßenausbau erheben oder nicht. Die Beträge seien eines "der meist beklagten Themen in den Kommunen", sagte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) in der September-Sitzung. Für manche Bürger seien die Beiträge ein existenzielles Problem. Mit dem Gesetzentwurf von CDU, Grünen und FDP werde nichts verboten. Aber: "Es sollte anhand der örtlichen, individuellen Verhältnisse entschieden werden." Es gebe mehrere Alternativen, beispielsweise eine Erhöhung der Grundsteuer oder Ratenzahlung.

Der FDP-Abgeordnete Stephan Holowaty sprach von "einem der größten Ärgernisse". Die Beiträge seien eine "ständige Quelle für Unfrieden". Nach Ansicht der CDU-Innenpolitikerin Petra Nicolaisen ist die Entscheidung vor Ort am besten zu treffen: "Das Zauberwort heißt kommunale Selbstverwaltung."

Kritik kam von der SPD. "Mit einer Abschaffung hat dieser Gesetzentwurf gar nichts zu tun", sagte die Innenpolitikerin Beate Raudies. Tatsächlich verschiebe die Koalition die Verantwortung nur in die kommunalen Verwaltungen. Schwer taten sich die Grünen, die das derzeitige Gesetz 2012 mitbeschlossen hatten. "Das war kein leichter Gang für uns", sagte die Abgeordnete Ines Strehlau: "Unsere Sorge war und ist weiterhin: Es darf nicht zu einem Wettbewerb unter den Kommunen kommen."

Auch der oppositionelle SSW hält den Gesetzentwurf grundsätzlich für richtig. Die AfD legte einen eigenen Gesetzentwurf vor, der den Ermessensspielraum der Gemeinden betont. Der Abgeordnete Volker Schnurrbusch bemängelte, dass Anlieger oft noch nach Jahren zur Kasse gebeten würden. Viele Kommunen hätten gar keine Satzungen, und wenn, dann würden sie oft nicht oder intransparent umgesetzt.

Der Innen- und Rechtsausschuss berät die Gesetzentwürfe weiter.

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Quelle:
Der Landtag, Nr. 03 / September 2017, S. 13
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. November 2017

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