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SCHLESWIG-HOLSTEIN/2209: Flüchtlingsunterbringung (Der Landtag)


Der Landtag - Nr. 01 / März 2018
Die Parlamentszeitschrift für Schleswig-Holstein

Flüchtlingsunterbringung


Schleswig-Holsteins Kreise bekommen ihre Ausgaben für Flüchtlingsunterkünfte und Heizung zwischen 2016 und 2018 voll erstattet. Einstimmig machte der Landtag im März den Weg für die dafür notwendigen, von der Landesregierung vorgelegten landesrechtlichen Regelungen zum II. Sozialgesetzbuch frei. Der entsprechende Gesetzesvorstoß billigt auch den Gemeinden oder Ämtern, die sich um die Unterbringung von Flüchtlingen gekümmert haben, eine Kostenerstattung zu. Hintergrund ist, dass die Kreise einzelne Kommunen oder Ämter für diese Aufgabe heranziehen können.

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Quelle:
Der Landtag, Nr. 01 / März 2018, S. 31
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Schleswig-Holsteinischer Landtag
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Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel
Tobias Rischer (V.i.S.d.P.)
Telefon: (0431) 988-0
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juni 2018

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