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AGRAR/207: Ernährungspolitischer Bericht - Verbraucherschutz in der Warteschleife


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 1. Juni 2016

Arbeitsgruppe: Ernährung und Landwirtschaft

Ernährungspolitischer Bericht: Verbraucherschutz in der Warteschleife


Elvira Drobinski-Weiß, stellvertretende Sprecherin der AG Ernährung und Landwirtschaft;
Karin Thissen, zuständige Berichterstatterin:

Der Bericht der Bundesregierung zur Ernährungspolitik hat das Kabinett passiert. In Bezug auf wichtige Koalitionsvorhaben enthält er mehr Absichtserklärungen als Arbeitsergebnisse. Dies gilt insbesondere für die Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Die SPD will hier mehr Transparenz bei Hygieneverstößen und Lebensmittelskandalen erreichen.

"Aus dem Bundesernährungsministerium gibt es viele Absichtserklärungen, aber leider wenig über erledigte Arbeitsaufträge aus dem Koalitionsvertrag zu berichten. Besonders deutlich wird dies beim Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, denn der Ernährungspolitische Bericht feiert hier einen Gesetzentwurf, der bisher gar nicht vorliegt.

Die SPD-Bundestagsfraktion würde es deshalb sehr begrüßen, wenn die Umsetzung des Koalitionsvertrags endlich mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs angegangen würde. Seit einem Jahr wird das Thema nun schon auf der Kabinettstagesordnung geschoben.

Wir wollen eine rechtssichere und möglichst unkomplizierte Veröffentlichung von Hygieneverstößen im Lebensmittelbereich. Zu diesem Zweck wurde die Novelle des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch im Koalitionsvertrag vereinbart. Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht zu wissen, welches Unternehmen salmonellenbelastete Eier verkauft hat oder wie der Imbiss um die Ecke bei der letzten Hygienekontrolle abgeschnitten hat. Mehr Transparenz führt zu faireren Wettbewerbsbedingungen im Lebensmittelmarkt, besseren Produkten und mehr Lebensmittelsicherheit.

Mit einer Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelbuches muss sichergestellt werden, dass die Namen der Unternehmen, die unsauber arbeiten, künftig klar benannt werden. Die aktuelle Regelung - 2012 eingeführt als Reaktion auf den Dioxin-Skandal -, hat sich in der Praxis als angreifbar erwiesen. Bis heute gelingt es einigen Unternehmen, erfolgreich gegen die Veröffentlichung negativer Kontrollergebnisse zu klagen."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 329 vom 1. Juni 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juni 2016

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