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AUSSEN/1052: Todesurteil an Pastor Nadarkhani nicht vollstrecken


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 1. März 2012

AG Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Todesurteil an Pastor Nadarkhani nicht vollstrecken


Anläßlich der drohenden Hinrichtung des iranischen Pastors Youcef Nadarkhani erklärt der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Christoph Strässer:

Der iranische Pastor Youcef Nadarkhani darf nicht hingerichtet werden. Mit Bestürzung hat die SPD-Fraktion von den Vorbereitungen zu seiner Hinrichtung erfahren. Youcef Nadarkhani hat kein Verbrechen begangen. Er hat vor vielen Jahren den Glauben gewechselt und ist vom Islam zum Christentum konvertiert. Dies ist sein gutes Recht - nicht nur nach internationalen Menschenrechtsstandards, sondern auch nach der iranischen Verfassung, die Religionsfreiheit garantiert. Dennoch wurde er wegen seines Glaubenswechsels zum Tode verurteilt.

Wir appellieren an den Obersten Gerichtshof Irans, der
Vollstreckung des Todesurteils nicht zuzustimmen.

Wir fordern die sofortige Freilassung von Youcef Nadarkhani. Das Christentum ist eine vom Islam anerkannte Buchreligion. Ein Wechsel zum Christentum kann daher kein Kapitalverbrechen darstellen, das mit dem Tod bestraft wird.

Der Menschenrechtsausschuß des Deutschen Bundestages hat sich bereits vor Wochen in einer öffentlichen Erklärung für Youcef Nadarkhani eingesetzt und an die iranische Regierung gewandt. Unsere tiefe Sorge gilt dem mutigen Pastor und allen Menschenrechtsverteidigern in Iran, die um ihrer freien Meinung willen ihr Leben riskieren. Wir werden sie weiterhin unterstützen.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 214 vom 1. März 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. März 2012