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AUSSEN/1135: Pussy Riot-Urteil - Meinungsfreiheit in Russland schwer bedroht


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 10. Oktober 2012

Arbeitsgruppe: Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Pussy Riot-Urteil - Meinungsfreiheit in Russland schwer bedroht



Anlässlich des Urteilsspruchs des Berufungsgerichts gegen drei Mitglieder der russischen Punkband "Pussy Riot" erklärt der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Christoph Strässer: Das Urteil des Berufungsgerichts ist eine Schande für die russische Justiz. Das Gericht bestätigte die zweijährige Lagerhaft für zwei Band-Mitglieder und wandelte die Strafe für das dritte Mitglied in eine Bewährungsstrafe um. Nadeschda Tolokonnikowa, Maria Alechina und Jekaterina Samuzewitsch sind nun offiziell wegen "Rowdytums" verurteilt, nur weil sie ein Putin-kritisches Punkgebet in einer Kirche präsentiert haben.

Das Urteil des Gerichts ist politisch begründet und soll allen Regimekritikern eine Warnung sein. Die Duma liefert bereitwillig die gesetzlichen Vorlagen dazu: Das Versammlungsrecht wurde bereits drastisch verschärft; künftig soll auch die Beleidigung religiöser Gefühle sehr viel härter bestraft werden können. Dazu wurde Ende September ein Gesetzentwurf eingebracht.

Putins politische Strategie ist undemokratisch und gegen eine mündige Zivilgesellschaft gerichtet. Umso erstaunlicher ist für die SPD-Fraktion der Schmusekurs der Bundesregierung, die sonst bei jeder Gelegenheit ihre werteorientierte Politik betont. Den strategisch wichtigen Partner und Energielieferanten Russland will sie aber offenbar nicht vergrätzen. Deshalb hat sie einen russland-kritischen parlamentarischen Antragsentwurf der Koalitionsfraktionen in einer Weise inhaltlich weichgespült, welche die Antragsteller bloßstellt, insbesondere den Koordinator für die deutsch-russische Zusammenarbeit Dr. Andreas Schockenhoff. Auch aus menschenrechtlicher Sicht lehnt die SPD-Fraktion die Politik der Bundesregierung ab. Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind die Pfeiler eine jeden Demokratie. Hierfür muss sie sich mit allem Nachdruck einsetzen.

Die drei Frauen sind politische Gefangene. Sie haben mit friedlichen Mitteln in einer Kirche ihren politischen Protest ausgedrückt. Deshalb sind sie sofort und bedingungslos freizulassen. Da ihnen in Russland ein faires Gerichtsverfahren verweigert wird, bleibt nur noch der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 1056 vom 10. Oktober 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Oktober 2012