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ARBEIT/1076: SPD fordert volle Arbeitnehmerrechte für Beschäftigte im kirchlichen Bereich


SPD-Pressemitteilung vom 19. November 2013

Klaus Barthel: SPD fordert volle Arbeitnehmerrechte für Beschäftigte im kirchlichen Bereich

Der SPD-Bundesparteitag machte sich einen Antrag der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) zu eigen. Dazu erklärt der Bundesvorsitzende der AfA, Klaus Barthel:



In Leipzig hat der Bundesparteitag der SPD einen Beschluss gefasst, in dem er sich für den Ausbau der Rechte der Beschäftigten der Kirchen stark macht.

Allgemein geltende Arbeitnehmerrechte müssen auch in Einrichtungen der Kirchen, Religionsgemeinschaften und kirchlichen Gruppen gelten, heißt es dort. Das gelte insbesondere für das Streikrecht und für die Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz.

Damit bekennt sich die SPD klar zur Einhaltung der Arbeitnehmerrechte bei kirchlichen Arbeitgebern. Die SPD kritisiert auch den wachsenden Kostendruck im Erziehungs-, Gesundheits- und Pflegebereich. Dieser geht nicht nur zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch derjenigen, die die Dienstleistungen in Anspruch nehmen (müssen).

Der Beschluss der SPD bedeutet im Ergebnis die klare und uneingeschränkte Forderung nach einer Besserstellung von rund 1,3 Millionen Beschäftigten, denen bisher elementare Arbeitnehmerrechte verwehrt bleiben. Die Zeit ist reif, überholte Sonderregelungen für Beschäftigte in kircheneigenen Einrichtungen abzuschaffen.

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Quelle:
SPD-Pressemitteilung 635/13 vom 19. November 2013
Herausgeber: SPD Parteivorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. November 2013