Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 4. Oktober 2012
Arbeitsgruppe: Rechtspolitik
Kindeswohl darf nicht verletzt werden
Zum durch die Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf zur Beschneidung erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka:
Durch eine gesetzliche Regelung dürfen aus unserer Sicht keine Spielräume eröffnet werden, die das Kindeswohl erheblich verletzen. Jeder Gesetzesentwurf muss sich daher an folgenden fünf Kriterien messen lassen:
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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 1040 vom 4. Oktober 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Oktober 2012