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RECHT/421: Zwangsbehandlung - Rechte der Betreuten stärken


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 16. Januar 2013

Arbeitsgruppe: Rechtspolitik

Zwangsbehandlung: Rechte der Betreuten stärken



Zur heutigen Abstimmung im Rechtsausschuss über das Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Sonja Steffen:

Grundrechtseingriffe dürfen nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Wir sind froh, dass wir uns gegen den anfänglichen Widerstand der Koalitionsfraktionen durchgesetzt und die Durchführung eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens zum Thema Zwangsbehandlung erreicht haben. Auf diese Weise konnte die SPD-Bundestagsfraktion einige wichtige Änderungen in den ursprünglichen Gesetzentwurf einbringen, die die Rechte der Betroffenen deutlich stärken.

Die Durchführung einer medizinischen Zwangsmaßnahme wird auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und damit nur noch mit einer richterlichen Genehmigung möglich sein. Sie darf nur als letztes Mittel zur Abwendung eines drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens, der durch keine andere zumutbare Maßnahme abgewendet werden kann, angeordnet werden. Auch muss zuvor versucht worden sein, den Betreuten von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen, um seine freiwillige Zustimmung zur Behandlung zu erreichen.

Wir haben uns insbesondere für die Stärkung der Rechte der Betreuten im gerichtlichen Verfahren eingesetzt. Im Verfahren wird den Betroffenen zukünftig immer ein Verfahrenspfleger zur Seite gestellt und Gutachten von Sachverständigen zur Bewertung der Maßnahme eingeholt.

Schwarz-Gelb ist uns im Laufe der Beratungen in einigen wichtigen Punkten entgegengekommen, so dass wir dem Entwurf in geänderter Fassung heute im Rechtsausschuss zustimmen konnten.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 029 vom 16. Januar 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Januar 2013