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RECHT/441: Genitalverstümmelung muss zum Verbrechen hochgestuft werden


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 24. April 2013

Arbeitsgruppe: Rechtspolitik

Genitalverstümmelung muss zum Verbrechen hochgestuft werden



Zu den Ergebnissen der heutigen Anhörung zur Strafbarkeit der Genitalverstümmelung erklären der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka und die Berichterstatterin im Rechtsausschuss Sonja Steffen:

Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist eine menschenverachtende und häufig folgenschwere Straftat. Neben den psychischen Folgen in Form von Angst und Depressionen haben die betroffenen Mädchen und Frauen nach Angaben der Bundesärztekammer unter lebenslangen Schmerzen, Infektionen, Verletzungen benachbarter Organe, Blutungen und Komplikationen während Schwangerschaft und Geburt zu leiden.

Nach Einschätzung von Terre des femmes sind in Deutschland etwa 20.000 Mädchen und Frauen von Genitalverstümmelung betroffen. Etwa 4.000 bis 5.000 hier lebende Mädchen und Frauen sind derzeit gefährdet, Opfer von Genitalverstümmelung zu werden.

Die Genitalverstümmelung stellt nach geltendem Recht regelmäßig nur ein Vergehen dar. Dies ist angesichts der mit der Beschneidung verbundenen großen Schmerzen, der hohen Komplikationsrate und der physischen und psychischen Folgen für die Opfer nicht angemessen. Die heutige Anhörung hat bestätigt, dass erst eine Hochstufung zum Verbrechen den Unwert der Tat zum Ausdruck bringt.

Es bleibt zu hoffen, dass die Koalition nun endlich im Sinne der Opfer tätig wird.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 523 vom 24. April 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. April 2013