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RECHT/445: Rehabilitation der Opfer des Paragraphen 175 StGB schnell umsetzen


SPD-Pressemitteilung 209/13 vom 15. Mai 2013

Ansgar Dittmar: Rehabilitation der Opfer des Paragraph 175 StGB schnell umsetzen



Zur heutigen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zur Rehabilitation der Männer, die nach 1945 im Rahmen des Paragraph 175 StGB verfolgt und verurteilt wurden, erklärt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Lesben und Schwule in der SPD (Schwusos), Ansgar Dittmar:

Die Anhörung im Deutschen Bundestag hat gezeigt, wie wichtig es ist, sich mit einem dunklen Kapitel deutscher Strafrechtsgeschichte auseinanderzusetzen. Jetzt geht es darum, endlich auch die Opfer zu rehabilitieren. Bis zur endgültigen Streichung des Paragraph 175 aus dem Strafgesetzbuch im Jahr 1994 wurden fast 65.000 Männer verurteilt - nur weil sie schwul waren. Dazu kommt eine Dunkelziffer von Menschen, die angeklagt, verdächtigt, verfolgt, deren gesellschaftliche Reputation zerstört wurde und die sich deswegen zum Teil umgebracht haben. Allein zwischen 1950 und 1969 kam es zu mehr als 100.000 Ermittlungsverfahren. Einer der verabscheuungswürdigsten Höhepunkte stellte in diesem Zusammenhang das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1957 dar, in dem die Rechtmäßigkeit des Paragraph 175 verteidigt wurde. Hier sprach die Stimme des Mittelalters!

Aber auch nach 1969, nach der Strafrechtsreform, wurden Männer verurteilt, nur weil sie liebten. Mit dieser Strafrechtspraxis muss sich der heutige Gesetzgeber auseinandersetzen. Eine Entschuldigung wie im Jahr 2000 reicht hier nicht aus. Vielmehr bedarf es einer Rehabilitation, sofern eine Straflosigkeit nach heutigen Maßstäben sichergestellt ist. Der Bundesrat hat hier schon eine klare Position bezogen - der Bundestag muss nun schnell und parteiübergreifend nachziehen.

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Quelle:
SPD-Pressemitteilung 209/13 vom 15. Mai 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Mai 2013