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RECHT/458: Anhörung zum Menschenhandel - Gesetzentwurf von Union und FDP scheitert auf ganzer Linie


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 25. Juni 2013

Anhörung zum Menschenhandel: Gesetzentwurf von Union und FDP scheitert auf ganzer Linie

Zur öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten erklärt die stellvertretende rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Eva Högl:



Die Expertinnen und Experten aus Zivilgesellschaft, Behörden und Praxis waren sich einig: Der Gesetzentwurf der Koalition ist völlig unzureichend und erfüllt nicht die Vorgaben der EU-Richtlinie.

Den Opfern von Menschenhandel wird Unterstützung und Hilfe versagt. Vielmehr noch: Die Regelungsvorschläge für die Strafbarkeit schaden sogar und behindern die Ermittlungen. Stattdessen müssten diese grundlegend reformiert werden.

Einhellige Meinung der Experten war ebenfalls den Aufenthaltstitel für die Opfer auszuweiten. Auch hierzu findet sich kein Wort im Gesetzentwurf.

Die Änderungsvorschläge der Gewerbeordnung sind nicht durchdacht und greifen viel zu kurz.

Der Gesetzentwurf wurde mit heißer Nadel gestrickt und wird den berechtigten Interessen der Opfer nicht gerecht. Wir brauchen einen besseren Schutz von Betroffenen und eine effektivere Strafverfolgung der Täterinnen und Täter.

Die Anhörung machte deutlich: dieser Gesetzentwurf gehört ins Altpapier. Nach dem 22. September 2013 sollten wir die europäische Richtlinie fraktionsübergreifend umfassend in deutsches Recht umsetzen.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 770 vom 25. Juni 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juni 2013