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RECHT/461: Bestechung von Abgeordneten weiterhin straffrei


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 27. Juni 2013

Arbeitsgruppe: Rechtspolitik

Bestechung von Abgeordneten weiterhin straffrei



Anlässlich der heutigen namentlichen Abstimmung zu unserem Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka:

Monatelang hat die Koalition die Abstimmung über unseren Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung durch stetige Vertagung im Rechtsausschuss verhindert. Nur durch einen Geschäftsordnungstrick haben wir heute die längst fällige namentliche Abstimmung im Plenum erreichen können. Und diese fiel leider aus wie erwartet: Die Koalition hat den Entwurf mit fadenscheinigen Gründen abgelehnt. Abgeordnetenbestechung bleibt in Deutschland auch weiterhin weitgehend straflos. Bei so viel Widerstand drängt sich die Frage auf, ob eine solche Strafnorm für den ein oder anderen Vertreter der Koalition bedenklich wäre.

Die Folge der heutigen Entscheidung: Das von der Bundesrepublik im Jahre 2003 unterzeichnete UN-Antikorruptionsübereinkommen kann, anders als in 165

anderen Vertragsstaaten, von Deutschland weiterhin nicht ratifiziert werden. Wir befinden uns damit in einer Reihe mit Staaten wie Nordkorea, Syrien und Saudi-Arabien. Das ist ein Skandal und schadet dem Ansehen Deutschlands in der Welt.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 809 vom 27. Juni 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2013