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RECHT/478: Ein Sieg für die Grundrechte


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 8. April 2014

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Ein Sieg für die Grundrechte



Burkhard Lischka, Sprecher für Recht und Verbraucherschutz:
Christian Flisek, zuständiger Berichterstatter:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden. Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im Bereich der Telekommunikation wurde für ungültig erklärt.

"Mit dem heutigen EuGH-Urteil ist die Grundlage für eine Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung weggefallen. Das Urteil ist eine Zäsur. Das höchste deutsche und das höchste europäische Gericht haben die geltenden Regelungen in Deutschland und der EU aufgrund fundamentaler Grundrechtsbedenken gekippt.

Nach der Urteilsbegründung des EuGH verstößt die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten, wie es die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorsieht, gegen die Grundrechtecharta der Europäischen Union. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat damit ein klares Signal für die Grundrechte der Menschen in Europa gesendet.

Nun kommt es darauf an, das Urteil in Ruhe auszuwerten und die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen. Schnellschüsse sind nicht angebracht. Wir sind gut beraten, über die Vorratsdatenspeicherung sowohl auf nationaler als insbesondere auch auf europäischer Ebene grundsätzlich und ergebnisoffen zu beraten.

Nach dem heutigen Urteil ist jetzt nicht die Zeit für nationale Alleingänge, vielmehr gilt es, die Diskussion auf europäischer Ebene abzuwarten. Ob es in nächster Zeit überhaupt zu einer Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung kommen wird, ist fraglich."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 197 vom 8. April 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. April 2014