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RECHT/485: Gesetzentwurf für besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 17. September 2014

Arbeitsgruppe: Rechtspolitik

Wichtiger Schritt zum Schutz von Kindern und Jugendlichen



Eva Högl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Kinder und Jugendliche müssen in unserer Gesellschaft vor sexuellem Missbrauch besser geschützt werden. Der Gesetzentwurf, der heute vom Kabinett verabschiedet wurde, ist ein richtiger und wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch.

"Sexueller Missbrauch von Schutzbedürftigen ist ein schwerwiegendes Verbrechen. Das Kabinett hat heute wichtige Regelungen dazu erlassen. Niemand darf mit dem Körper von Kindern und Jugendlichen Geld verdienen. Die Schwächsten in unserer Gesellschaft haben ein Recht darauf, dass Nacktbilder von ihnen nicht im Internet oder auf andere Weise verbreitet werden. Der Gesetzentwurf verbietet das unbefugte Herstellen und Verbreiten von anzüglichen Bildaufnahmen.

Mit der späteren Verjährung von Sexualstraftaten beginnend mit Vollendung des 30. Lebensjahres wird traumatisierten Opfern mehr Zeit gegeben, Anzeige zu erstatten.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass es beim Missbrauch von Schutzbefohlenen künftig keine Rolle mehr spielt, ob der Täter sich um die Erziehung des Opfers kümmert. Ebenso wird die Unterscheidung zwischen Klassen- und Vertretungslehrer aufgehoben.

Darüber hinaus brauchen wir mehr Personal bei den Sicherheitsbehörden. Es ist nicht akzeptabel, dass Fälle von Kinderpornografie bei der Polizei liegen bleiben, weil nicht genug Personal vorhanden ist.

Der beste Opferschutz ist Prävention. Daher begrüßen wir ausdrücklich die Erhöhung der finanziellen Förderung des Bundes für das Präventionsnetzwerk 'Kein-Täter-Werden', das pädophilen Männern hilft, keine Straftaten zu begehen."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 552 vom 17. September 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. September 2014