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RECHT/503: Kritik der Strafrechtler geht am Kern der Debatte vorbei


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 16. April 2015

Arbeitsgruppe: Beauftragte/r für Kirchen/Religionsgemeinschaften

Kritik der Strafrechtler geht am Kern der Debatte vorbei


Eva Högl, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende;
Kerstin Griese, Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften:

Die Stellungnahme deutscher Strafrechtslehrerinnen und Strafrechtslehrer zur geplanten Ausweitung der Strafbarkeit der Sterbehilfe berücksichtigt nicht die im Deutschen Bundestag und in der Gesellschaft geführte Debatte. Es wird suggeriert, die Abgeordneten würden die Sterbehilfe grundsätzlich unter Strafe stellen wollen. Ärztinnen und Ärzte in Hospizen und Palliativstationen würden somit unnötigen Strafbarkeitsrisiken ausgesetzt werden. Davon kann jedoch nicht die Rede sein.

"Im Deutschen Bundestag arbeiten wir zurzeit mit mehreren Abgeordneten verschiedener Fraktionen an einem Gesetzesentwurf, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellen soll. Dabei geht es nur um die geschäftsmäßige, also die auf Wiederholung angelegte Beihilfe zum Suizid durch Organisationen oder Einzelpersonen. Damit wollen wir verhindern, dass sich die Suizidbeihilfe als legale und alltägliche Dienstleitung etabliert. Wir wollen keine entsolidarisierte Gesellschaft, in der sich alte, kranke oder pflegebedürftige Menschen dazu gedrängt fühlen könnten, diese 'normale' Dienstleitung in Anspruch zu nehmen, um niemandem zur Last zu fallen. Vielmehr sollte das Ende des Lebens unter Einbeziehung der Menschen aus dem Umfeld des Sterbenden, der Ärztinnen und Ärzte und Pflegerinnen und Pfleger nach ethischen Maßstäben individuell gestaltet werden können. Wir wollen eine sorgende Gesellschaft.

Genau das passiert in Hospizen und Palliativstationen mit großem fachlichen und ehrenamtlichen Einsatz. Hier werden die Menschen im Sterben begleitet, sie erfahren Beistand und Zuspruch, ebenso werden Schmerzen gelindert. Wenn Strafrechtlerinnen und Strafrechtler wirklich meinen, in Hospizen und Palliativstationen werde tagtäglich organisiert Sterbehilfe geleistet, dann haben sie den Kern der Hospiz- und Palliativarbeit nicht verstanden. Im Deutschen Bundestag besteht jedenfalls Einigkeit darüber, dass die Hospizarbeit und die Möglichkeiten der Palliativmedizin erheblich ausgebaut werden sollen. Mittlerweile liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland vor, über den noch vor den Entwürfen zum assistierten Suizid und zur Sterbehilfe beraten werden soll.

In unserem Positionspapier bekennen wir uns ganz klar dazu, dass wir die bestehenden ärztlichen Behandlungsmöglichkeiten nicht durch ein strafrechtliches Verbot einschränken wollen. Die wichtige Arbeit in Hospizen und Palliativstationen wird daher auch weiterhin uneingeschränkt möglich sein, selbst wenn durch die Gabe von schmerzlindernden Mitteln im Einverständnis mit den Betroffenen eine Lebensverkürzung eintreten kann. Die Zulässigkeit dieser Behandlung hat der Bundesgerichtshof bereits 1996 in einem Urteil festgehalten. Daran werden wir nicht rütteln."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 306 vom 16. April 2015
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. April 2015

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