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RECHT/597: Rehabilitierung und Entschädigung von nach Paragraph 175 StGB verurteilten Männern begrüßt


SPD-Pressemitteilung vom 22. März 2017

SPDqueer begrüßt Rehabilitierung und Entschädigung von nach Paragraph 175 StGB verurteilten Männern


Am heutigen Mittwoch hat die Bundesregierung in ihrer Kabinettsitzung den von SPD-Justizminister Heiko Maas eingebrachten Gesetzentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern des Paragrafen 175 verabschiedet. Die von einigen Verbänden und der Opposition geäußerten Befürchtungen, das Gesetz werde in dieser Legislaturperiode nicht mehr eingebracht, haben sich als unbegründet erwiesen.

Zum Beschluss des Bundeskabinetts erklärt die Bundesvorsitzende der SPDqueer Petra Nowacki:

Justizminister Heiko Maas hat Wort gehalten und die Rehabilitierung wie auch die Entschädigung der durch den Unrechtsparagrafen 175 StGB verurteilten Männer eingebracht. Neben der Aufhebung der Urteile ist eine finanzielle Entschädigung der noch lebenden Betroffenen vorgesehen.

Die SPDqueer bedankt sich für das entschlossene Handeln von Heiko Maas, der SPD-Bundestagsfraktion und der ganzen SPD. Nachdem im Mai vergangenen Jahres durch ein Rechtsgutachten von Professor Dr. Martin Burgi festgestellt wurde, dass eine Aufhebung der Urteile nach dem Paragrafen 175 StGB möglich ist, kündigte Heiko Maas umgehend eine Rehabilitierung an. Seit Jahren ist dies ein zentrales Anliegen der SPDqueer. Nun zeigt die politische Arbeit innerhalb wie außerhalb der SPD ihre Wirkung.

Dass der Paragraph 175 StGB als Schandfleck unsere Justizgeschichte wahrgenommen wird, ist richtig und wichtig. Nicht nur, weil er in seiner verschärften Form ein Überbleibsel der NS-Diktatur darstellte, sondern weil auch seine reformierte Fassung das höchste Gut unseres Wertekanons verletzte: die Menschenwürde. Menschen, die nach diesem Unrechtsparagrafen verurteilt wurden, wurde nicht nur im juristischen Sinne großes Unrecht angetan. Ihre Würde wurde verletzt, da sie stigmatisiert, gesellschaftlich und beruflich ausgegrenzt und ihnen die Chancen genommen wurden, ihre individuellen Lebensentwürfe zu realisieren.

Queer-politisches Arbeiten beschränkt sich für die SPD nicht nur auf die juristische Gleichstellung. Auch das Werben und Eintreten für eine offene und vielfältige Gesellschaft ist und bleibt eine unerlässliche Aufgabe.

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Quelle:
SPD-Pressemitteilung 58/17 vom 22. März 2017
Herausgeber: SPD Parteivorstand, Pressestelle
Bürgerbüro, Willy-Brandt-Haus
Wilhelmstraße 141, 10963 Berlin
Tel.: 030/25 991-300, Fax: 030/25 991-507
E-Mail: pressestelle@spd.de
Internet: www.spd.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. März 2017

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