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RECHT/630: Gaffer bestrafen mit neu beschlossenem Straftatbestand


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 4. Juli 2017

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Gaffer bestrafen mit neu beschlossenem Straftatbestand


Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:

Der schreckliche Busunfall in Münchberg macht uns fassungslos und wir trauern mit den Angehörigen. Bei der strafrechtlichen Ahndung kann erstmals der neue, am 30. Mai in Kraft getretene Straftatbestand gegen Gaffer zu einer härteren Bestrafung angewendet werden.

"Wenn sich tatsächlich der Verdacht bestätigt, dass Menschen sterben mussten, weil Gaffer die Rettungskräfte blockierten, dann darf gegen diese Gaffer nicht nur ein Bußgeld verhängt werden. Wer aus Sensationslust die Rettung von Menschenleben blockiert, muss mit einer empfindlichen Geldstrafe oder Gefängnis bestraft werden. Die Forderung von Verkehrsminister Dobrindt nach höheren Bußgeldern greift deshalb zu kurz.

Der Bundestag hat im Mai zur Bestrafung dieser rücksichtlosen Gaffer extra einen neuen Straftatbestand beschlossen. Denn bislang sahen Gerichte oft von einer Bestrafung dieser Gaffer ab, weil sie den Nachweis nicht erbracht sahen, dass die Behinderung zum Tod des Unfallopfers geführt hat. Künftig reicht allein das Behindern von Rettungskräften aus, um sich strafbar zu machen. Um das behindernde Gaffen nachzuweisen, kann die Polizei die Handys der Gaffer beschlagnahmen und deren Fotos auswerten.

Das schlimme Unglück von Münchberg wird der erste große Anwendungsfall der neuen Strafnorm werden und zeigt, wie notwendig diese Gesetzesverschärfung war. Wenn sensationsgeile Gaffer Rettungskräfte blockieren, muss dies hart bestraft werden."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 427 vom 4. Juli 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juli 2017

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