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SICHERHEIT/462: Parlamentsvorbehalt gilt auch für den Cyberraum


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 5. April 2017

Arbeitsgruppen: Sicherheits- und Verteidigungspolitik, Digitale Agenda

Parlamentsvorbehalt gilt auch für den Cyberraum


Lars Klingbeil, zuständiger Berichterstatter:

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Aufstellung eines neuen Kommandos Cyber- und Informationsraum als richtigen Schritt zur Abwehr von Cyberangriffen. Gleichzeitig muss klar sein, dass auch diese Einsätze der Bundeswehr unter einem strikten Parlamentsvorbehalt stehen.

"Die Bundesverteidigungsministerin unternimmt mit der Aufstellung eines neuen Kommandos Cyber- und Informationsraum einen ersten richtigen Schritt, um die Bundeswehr besser auszustatten und innovativ gegen Bedrohungen aus dem Cyber- und Informationsraum aufzustellen. Dies ist auch dringend geboten, denn bereits heute sind die Systeme der Bundeswehr täglich einer Vielzahl von Cyberangriffen ausgesetzt.

Die Bundesverteidigungsministerin ist zugleich aufgefordert, schnell eine Strategie zu entwickeln und vorzulegen, wie sie die dringend benötigten hochqualifizierten IT-Fachkräfte gewinnen und eine Laufbahn in der Bundeswehr attraktiv machen will. Schon heute zeichnet sich ab, dass es immer schwieriger wird, hoch spezialisierte IT-Fachkräfte für den öffentlichen Bereich zu gewinnen.

Natürlich stellen sich durch die neuen technologischen Angriffsszenarien auch neue Fragen, etwa, welche offensiven Fähigkeiten gebraucht werden, um Angriffe abzuwehren. Es geht dabei vor allem um die Frage, wo die Selbstverteidigung endet und wo aktive Verteidigung beginnt, wenn die Technik für den Angriff und für das Erkennen eines Angriffs nahezu identisch ist. Deswegen muss in aller Deutlichkeit klargestellt werden, dass das Parlament auch beim Aufbau entsprechender Strukturen beteiligt und über Einsätze im Cyberraum entscheiden muss. Auch das neue Kommando Cyber- und Informationsraum steht unter einem konstitutiven Parlamentsvorbehalt."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 189 vom 5. April 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. April 2017

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