Schattenblick → INFOPOOL → POLITIK → AUSLAND


AFRIKA/1432: Namibia - Landreform. Zeit für eine Bestandsaufnahme (afrika süd)


afrika süd - zeitschrift zum südlichen afrika
Nr. 4, Juli-August 2018

Namibia: Landreform
Zeit für eine Bestandsaufnahme

von Wolfgang Werner


In Namibia steht die zweite Nationale Landkonferenz bevor. Sie wird Anfang Oktober 2018 stattfinden und folgt 27 Jahre nach der ersten Landkonferenz von 1991. Ein günstiger Moment, um die bisherige Umsetzung der Landumverteilungspolitik auf den Prüfstand zu setzen.


Die erste Nationale Konferenz zur Landreform und Landfrage Namibias fand 1991 statt. Als Folge dieser Landkonferenz wurden mehrere Gesetze und Strategiedokumente verabschiedet, darunter das Gesetz zur (kommerziellen) Agrarlandreform 1995, die Nationale Umsiedlungsstrategie 1997, die Nationale Landstrategie 1998 und das Gesetz zur kommunalen Landreform 2002. Abgesehen von der Nationalen Umsiedlungsstrategie, die 2001 geringfügig überarbeitet wurde, und einigen Gesetzesanpassungen hat es während der letzten 20 Jahre keine größere Überarbeitung der Bodenpolitik oder der Landgesetzgebung gegeben.

Namibia hat eine sehr ungleich verteilte Landbesitzstruktur geerbt. Zur Unabhängigkeit 1990 hielten vornehmlich weiße Landbesitzer Eigentumsrechte an 52 Prozent des landwirtschaftlich nutzbaren Bodens, während 48 Prozent in kommunalen Gebieten lagen. Für 44 Prozent der gesamten Landfläche bestehen Landrechte und 41 Prozent liegen in kommunalen Gebieten. Die verbleibenden 15 Prozent sind entweder Diamantengebiete oder Nationalparks.

In den kommunalen Gebieten werden der Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen und die Bedingungen für ihre Nutzung gewohnheitsrechtlich geregelt, während der Erwerb privater Eigentumsrechte nicht erlaubt ist. Große Flächen in den kommunalen Gebieten waren allerdings unentwickelt und ungenutzt, hauptsächlich weil kein dauerhaft nutzbares Wasser vorhanden war. Zieht man dies in Rechnung, dann umfasste der kommerzielle Agrarsektor 57 Prozent des Landes, das für landwirtschaftliche Produktion nutzbar ist, während das kommunale Land 43 Prozent dieser Fläche umfasste.

Die in hohem Maße ungleiche Besitzstruktur war das Ergebnis großflächiger Enteignungen durch die deutsche Kolonialregierung. Es ist wichtig anzumerken, dass diese Enteignungen nur einheimische Gemeinden betrafen, die fast ausschließlich Viehwirtschaft betrieben. Diese Gemeinschaften, die verfügbare Ressourcen in den trockenen und halb-trockenen Gebieten Namibias nutzten, hatten keine starken, zentralisierten Herrschaftsformen entwickelt - im Gegensatz zur überwältigenden Mehrheit der Bewohner, die in den Gebieten mit höheren Niederschlägen in Nord- und Nordostnamibia Viehhaltung und Feldbau betrieben. Diese waren sesshaft und verfügten über gut entwickelte zentralisierte Machtstrukturen. Die südafrikanische Kolonialpolitik sah die Einführung sogenannter Eingeborenenreservate und die Balkanisierung des Landes in ethnisch definierte Zonen vor.


Unrecht korrigieren

Ein zentrales Ziel des Landreformprogramms war es, vergangenes Unrecht als Folge der Enteignungen zu korrigieren und Armut und Ungleichheit durch eine erhöhte landwirtschaftliche Produktivität zu verringern. In den kommunalen Gebieten zielte das Programm vor allem auf eine bessere Bodenverwaltung und Rechtssicherheit für die Träger von Gewohnheitsrechten an Land sowie auf die wirtschaftliche Entwicklung dieser Gebiete durch die Entwicklung kommerzieller Farmen. Die Landumverteilung in den Gebieten, die bereits über Eigentumsrechte verfügten, nahm zwei Formen an:

Mithilfe des Nationalen Umsiedlungsprogramms wandelte der Staat einzelne Großfarmen in mehrere kleinere Einheiten um. Der Erwerb dieses Landes folgte dem Prinzip "willing seller - willing buyer", was bedeutete, dass der Staat marktgerechte Preise für das erworbene Land zahlte. Die namibische Verfassung und untergeordnete Gesetze erlauben die Enteignung von privatem Land für öffentliche Zwecke bei Zahlung einer angemessenen Entschädigung. Dies geschah jedoch nur in wenigen Fällen. Bislang widerstand die Regierung Aufrufen, die Landumverteilung durch Enteignungen zu beschleunigen, aber es ist wahrscheinlich, dass dieses Thema während der Landkonferenz diskutiert werden wird.

Der zweite Bestandteil der Landreform ist das "Affirmative Action Loan Scheme" (AALS), das es finanziell bessergestellten schwarzen Namibiern ermöglicht, Farmen mit subventionierten Krediten der Agribank Namibia zu erwerben. Von diesen subventionierten Krediten abgesehen, genießen die AALS-Käufer eine Vorzugsbehandlung beim Landerwerb, da weiße Landwirte, die ihre Farmen AALS-Käufern anbieten, von den Regelungen des "Agricultural (Commercial) Land Reform Act" von 1995 ausgenommen sind. Dort ist geregelt, dass an sich der Staat ein Verkaufsrecht besitzt, wann immer ein Landbesitzer ein solches Grundstück verkaufen will. Doch dank dieses Zugeständnisses waren AALS-Käufer in der Lage, die besten Flächen im freien Agrarsektor zu erwerben, ohne dass diese Flächen dem Ministerium für Landreform angeboten werden mussten.

Die bevorstehende zweite nationale Landkonferenz ist ein günstiger Moment, um über die Auswirkungen der Landreform auf den Lebensunterhalt derjenigen, die von ihr profitiert haben, nachzudenken. Allerdings muss von vornherein deutlich gemacht werden, dass für eine solche Einschätzung keine verlässlichen Daten vorliegen, da das Ministerium für Landreform sein Programm nicht regelmäßig überprüft hat. Im Jahr 2010 hat es ein sog. Poverty Impact Assessment der verschiedenen Landreformprogramme in Auftrag gegeben, das durch die damalige deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) durchgeführt wurde. Der Nutzwert dieser Studie ist begrenzt, u.a. weil die Erhebungsstichprobe für einige der wichtigsten Indikatoren zu klein war, um aussagekräftige allgemeine Schlussfolgerungen zu ziehen.

Das der Komponente zur Landumverteilung zugrundeliegende Ziel ist es, den Zugriff von "vormals Benachteiligten" oder schwarzen Namibiern auf auf dem freien Markt verfügbaren landwirtschaftlichen Flächen zu verbessern. Viele Namibier haben das Gefühl, dass das Tempo, in dem das Land der Weißen in den Besitz der Schwarzen übergeht oder gepachtet wird, zu langsam ist. Tatsächlich ist, wie aus der Tabelle ersichtlich, weniger als ein Drittel aller frei verkäuflichen landwirtschaftlichen Flächen in den Händen ehemals benachteiligter Namibier. Dies schließt bereits jene Flächen ein, die von der Homelandverwaltung vor der Unabhängigkeit angekauft wurden.

Bezeichnenderweise wurde flächenmäßig fast dreimal so viel Land entweder privat oder durch das Affirmative Action Loan Scheme gekauft, als durch das Ministerium für Landreform für eine Umverteilung als kleinbäuerliche Höfe erworben wurde. Während schätzungsweise 1000 Personen in der Lage waren, große kommerzielle Farmen selbst oder durch AALS zu kaufen, war das Ministerium für Landreform immerhin in der Lage, 5300 Kleinbauern auf dem von ihm erworbenen Land anzusiedeln. Diese Zahl bedeutet nicht, dass jeder Begünstigte sein eigenes Stück Land erhalten hätte. In vielen Fällen wurden große Personengruppen auf einzelnen Farmen angesiedelt, die zu klein waren, um deren Lebensstandard sichtbar zu verbessern.


Auf anderes Einkommen angewiesen

Es ist schwierig anzugeben, in welchem Ausmaß der Zugriff auf Land die Lebensbedingungen der Unterstützungsempfänger verbessert hat. Die im Jahr 2010 durchgeführte Untersuchung fand heraus, dass viele der Begünstigten des National Resettlement Programme in der Lage waren, ihren Viehbestand zu verdreifachen, aber etliche der untersuchten Haushalte verfügten nicht über genügend Tiere, um ein sicheres Auskommen zu erwirtschaften. Es existieren keine Daten dazu, wieviel Einkommen die Begünstigten aus landwirtschaftlichen Tätigkeiten erzielten. Die Untersuchung von 2010 ergab, dass innerhalb der begrenzten erfassten Stichprobe 75 Prozent der Begünstigten auch über andere Einkommensquellen verfügten.

Wenn diese Ergebnisse korrekt sind, dann liegt es nahe, dass andere Einkommensquellen außerhalb der Landwirtschaft für die von Umsiedlungen Begünstigten wesentlich sind, um ihren Lebensstandard zu verbessern. Dies bestätigt frühere Forschungsergebnisse, die besagten, dass viele der Umgesiedelten an Mittelknappheit litten. Dies hielt sie nicht nur davon ab, routinemäßige Wartungsarbeiten auf ihren Parzellen vorzunehmen, es verhinderte auch jede Art von Investitionen auf den Farmen.

Die Situation wird noch verschlimmert durch die Schwierigkeiten der Begünstigten, an für eine intensivierte Landnutzung notwendige Kredite zu kommen, da sie nicht über formale Eigentumsrechte verfügen. Die Landreformgesetzgebung ermöglicht es, dass langfristig gepachtete Flächen für eine Vergabe im Rahmen der Umverteilung registriert werden können, aber nur sehr wenige Pachtverträge sind bislang registriert worden. Gemäß der namibischem Rechtslage erfordert die grundbuchliche Registrierung von Landbesitz oder langfristigen Pachtvereinbarungen zwingend die Erstellung eines Grundstücksplans durch einen Landvermesser, den die Mehrzahl der Begünstigten nicht hat, da für ihre Grundstücke nach der Aufteilung kein solcher Plan erstellt wurde.

Abgesehen von den Anforderungen an die Vermessung besteht ein weiteres Hindernis, Pachtland als Sicherheit für Kredite zu nutzen: Es gibt keinen Markt für Pachtflächen. Boden kann nur als Sicherheit genutzt werden, wenn er von Finanzinstitutionen verkauft werden kann, um ausstehende Schulden von säumigen Zahlern einzutreiben. Dies ist jedoch gesetzlich nicht erlaubt und damit ein Hauptgrund, warum kommerzielle Finanzinstitute vom Staat gepachtetes Land nicht als Sicherheit akzeptieren. Aber selbst mit formell registrierten langfristigen Pachtverträgen sind viele Begünstigte nicht in der Lage, an Kredite zu kommen, da ihnen die Mittel fehlen, um diese zu bedienen.


Volles Potenzial nicht ausgeschöpft

Allgemein wird die Unterstützung für die Begünstigten als unzureichend angesehen. Das Farmer Support Programme, das derzeit von Agribank gemanagt wird, ermöglicht Schulungen für einen Teil der Leistungsempfänger. Aber die Landreform leidet darunter, dass die Landumverteilung im Bereich des zuständigen Ministeriums nicht durch ein Unterstützungspaket für die Landwirtschaft ergänzt wurde. Anders ausgedrückt: Die gegenwärtigen Herausforderungen, vor die sich die Begünstigten der Landreform gestellt sehen, gehen zu einem großen Teil darauf zurück, dass es kein weiter gefasstes landwirtschaftliches Reformprogramm gibt. Trotz des Ziels, die landwirtschaftliche Produktion zu erhöhen, sind Landwirtschaftspolitik und Bodenpolitik nicht nur nicht aufeinander abgestimmt, sie fallen auch in die Zuständigkeit unterschiedlicher Ministerien. In Anbetracht dieser Beschränkungen für kommerzielle Kleinbauern auf von Umsiedlung betroffenen Flächen liegt es nahe, dass die Landumverteilung ihr volles Potenzial nicht ausgeschöpft hat.

Aufgrund der Erfahrungen bei der Ansiedlung kapitalschwacher Begünstigter in den 1990er-Jahren, die im Anschluss nur wenig Unterstützung erhielten, forderte das Ministerium für Landreform einen Paradigmenwechsel bei der Auswahl der Unterstützungsempfänger, da es den Eindruck gewonnen hatte, die Ansiedlung kapitalschwacher Farmer habe zu keinem positiven Ergebnis geführt. Im Jahr 2008 wurden neue Kriterien für Umsiedlungen entwickelt. Deren Schwerpunkt lag auf der Fähigkeit potenzieller Begünstigter, zur nationalen Wirtschaftsentwicklung beizutragen, wodurch Kandidaten mit Erfahrungen in der Landwirtschaft und einer soliden Kapitalgrundlage deutlich bevorzugt wurden. Dies mag notwendig sein, um die landwirtschaftliche Produktivität auf Umsiedlungsflächen zu erhöhen, es wird aber von vielen kritisiert, da es die Landnahme durch die Eliten erleichtert.


Im Interesse der schwarzen Mittelklasse

Anschuldigungen, dass die Elite in großem Ausmaß von der Landreform profitiert, sind verbreitet. Es gibt kaum empirische Daten, die diese Wahrnehmungen und Behauptungen stützen, aber eine oberflächliche Auswertung einer durch das Ministerium für Landreform bekannt gemachten Liste der Begünstigten lässt diese glaubwürdig erscheinen. Ein bedeutender Anteil der 5300 Begünstigten des National Resettlement Programme sind in der Regierung oder anderswo Beschäftigte. Dies umfasst Gouverneure der Regionen, Staatssekretäre, Abteilungsleiter und andere gut vernetzte Einzelpersonen. Die Kriterien für die Umverteilung sind weit genug verfasst, dass dies rechtlich vollkommen zulässig ist: Eines der notwendigen Kriterien, um Anspruch auf eine Umverteilung zu haben, ist nämlich, als vormals benachteiligt eingestuft worden zu sein - die politisch korrekte Bezeichnung für schwarze Namibier, unabhängig von ihrem Einkommen. Dazu kommt, dass, wer kein Land besitzt, gemäß der Nationalen Landstrategie als arm eingestuft wird. Beide Kriterien führen dazu, dass schwarze Namibier ohne Grundbesitz für das Umverteilungsprogramm in Frage kommen, unabhä ngig davon, ob sie einer Beschäftigung nachgehen oder wieviel sie verdienen.

Die Landreform in Namibia wird getrieben von den Interessen der schwarzen Mittelklasse. Sie hat kein Interesse daran, sich an privaten Besitzrechten zu vergreifen, doch sie stellt sicher, dass die Politik und der rechtliche Rahmen eher ihren Interessen dienen als den Interessen derer, die von der landwirtschaftlichen Produktion abhängig sind, aber kein eigenes Land haben. In den kommunalen Gebieten zeigt sich dies bei der Bildung von 650 kommerziellen Farmen für Einzelbesitzer - unbeeindruckt davon, dass die Nationale Konferenz zur Landreform und Landfrage im Einvernehmen dazu aufgerufen hatte, die Großbauern in den Gemeindegebieten zu ermutigen, diese Gebiete zu verlassen. Stattdessen sollten sie Land über den freien Markt erwerben, damit Platz für Kleinbauern geschaffen werden könne. Das war 1991.


Der Autor ist außerordentlicher Professor am Institut für Land- und Landbesitzforschung, Namibia University of Science and Technology, Windhoek, Namibia.

*

Weitere Artikel in afrika süd Nr. 4, Juli-August 2018

EDITORIAL

FÜR EINE NEUE SOLIDARITÄT
Ein Aufruf von Henning Melber, sich über die Festung Europa zu empören und Empathie mit den Flüchtlingen zu zeigen.

AKTUELL


SIMBABWE: WAHLEN

DIE FASSADE DES NEUANFANGS BRÖCKELT
Simbabwe hat gewählt. Emmerson Mnangagwa und seine Zanu-PF sind die umstrittenen Sieger. Anna Balkenhol fasst die Ereignisse zusammen.

ALLES ANDERE ALS GLAUBWÜRDIG
Der simbabwische Blogger Blessing Vava kommentiert die Wahlen in Simbabwe.

DIE HOFFNUNG DER GENERATION MUGABE
Unter Diktator Mugabe waren sie eine verlorene Generation. Jetzt hoffen sie auf eine Veränderung nach den Wahlen. Eine Reportage von Leonie March.

HENRY MUNANGATIRE - EIN STRATEGE MIT VISIONEN
In den Stadtrat von Harare ist er diesmal noch nicht gewählt worden, aber Henry Munangatire hat für die Zukunft Visionen. Den Gründer von "Povo" hat Julia Müller porträtiert.


SÜDAFRIKA

STUDENTISCHE PROTESTE: WAS BLEIBT?
Es war eine neue Generation von Studierenden, die 2015 und 2016 in Südafrika auf die Barrikaden gingen. Was von der Bewegung, ihren Forderungen und Ideen, geblieben ist, untersucht Heike Becker.

"HOL' AN DIE SCHOT, KURS ...!"
Ein Eisberg für Kapstadt? Jürgen Langen zeigt, wie die Wasserkrise und die Angst vor dem "Day Zero" unkonventionelle Ideen zur Wasserversorgung geweckt hat.

ASIMBONANG' UMANDELA THINA - WE HAVE NOT SEEN MANDELA
Nelson Mandela wäre am 18. Juli 100 Jahre als geworden. Der Fotograf Jürgen Schadeberg hat wichtige Stationen seines Lebens dokumentiert.


SÜDAFRIKA: LANDREFORM

EIN SCHRITT IN DIE FALSCHE RICHTUNG?
Die Politik der "Entschädigung ohne Enteignung" könnte das Gegenteil von dem bewirken, was der ANC mit seiner Entscheidung intendiert, meint Terence Corrigan, der die Debatte um die Landreform fortsetzt.


NAMIBIA: LANDREFORM

ZEIT FÜR EINE BESTANDSAUFNAHME
In Namibia steht die zweite Nationale Landkonferenz nach 27 Jahren bevor. Für Wolfgang Werner ein günstiger Zeitpunkt, die bisherige Umsetzung der Landumverteilungspolitik auf den Prüfstand zu setzen.


NAMIBIA

DIE MACHT DER BILDER ZURÜCKGEWINNEN
Hugh Ellis widmet sich der Fotografie, die marginalisierten Namibiern als Mittel zur Selbstermächtigung dient.


ANGOLA

DAS PLÜNDERN GEHT WEITER
Angolas Präsident Laurenço hat den Kampf gegen Korruption versprochen, doch Günstlingswirtschaft und Verschwendung von Staatsvermögen gehen auch unter seiner Regierung weiter, wie Emanuel Matondo aufzeigt.


DR KONGO

DAS BEMBA-ERDBEBEN
Kongos Oppositionspolitiker Jean-Pierre Bemba ist überraschend vom Vorwurf der Kriegsverbrechen freigesprochen worden. Er ist in die DR Kongo zurückgekehrt und mischt die politische Landschaft vor den Dezemberwahlen auf. Ein Hintergrundbericht der International Crisis Group.


SÜDAFRIKA: THEATER

THE HEAD & THE LOAD
William Kentridges neues Werk ist in der Tate Modern in London uraufgeführt worden. Jürgen Langen über das genreübergreifende Musik-Tanz-Theater, in dem das Schicksal von Millionen Afrikanern erzählt


SERVICE

REZENSIONEN

KUNST ZUR FÖRDERUNG DER EIGENEN IDENTITÄT
Jürgen Langen zum Cover-Bild der aktuellen Ausgabe

*

Quelle:
afrika süd - zeitschrift zum südlichen afrika
46. Jahrgang, Nr. 4, Juli-August 2018, S. 29-31
Herausgeber: informationsstelle südliches afrika e.V. (issa)
Königswinterer Straße 116, 53227 Bonn
Tel.: 0228 / 46 43 69, Fax: 0228 / 46 81 77
E-Mail: info@issa-bonn.org
Internet: www.issa-bonn.org
 
"afrika süd" erscheint mit 6 Heften im Jahr
Jahresabonnement Euro 40,-


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Oktober 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang