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LATEINAMERIKA/1005: Das Schweizer Freihandelsabkommen mit Kolumbien (ask)


Kolumbien - Monatsbericht Januar 2009

Schweizer Freihandelsabkommen mit Kolumbien gefährdet die Kohärenz der Aussenpolitik


Am 25. November 2008 unterzeichneten die EFTA - Mitgliedstaaten ein Freihandelsabkommen mit Kolumbien. Das Abkommen wurde in Rekordzeit in nur 4 Verhandlungsrunden ausgehandelt. Es handelt sich um ein sogenanntes WTO-Plus Abkommen, das z.B. in Bereichen des geistigen Eigentums, Patentschutz bei Medikamenten und Pflanzenzüchtungen sowie Dienstleistungen deutlich über heutige WTO Standards hinaus geht. Es ist ein reines Wirtschaftsabkommen, ohne Aspekte der technischen Zusammenarbeit oder der Menschenrechtspolitik. Trotz des geringeren wirtschaftlichen Gewichts der EFTA gegenüber den USA und der EU befürchten wir deutliche negative Auswirkungen in Kolumbien. Im Hinblick auf die Behandlung in der Frühjahrssession stellt die ASK auch die Frage nach Kohärenz in der Schweizer Politik gegenüber Kolumbien.


Die Freihandelspolitik der EFTA

Bilaterale Freihandelsabkommen (FHA) sind seit dem Scheitern der WTO-Verhandlungen in Seattle 1999 und mehr noch seit dem Stocken der Doha-Entwicklungsrunde in Mode. Gab es 1995 weltweit erst 20 bilaterale Freihandelsabkommen, waren es im Jahr 2000 schon deren 86 und im Jahr 2007 gar deren 159. Es handelt sich dabei um so genannte WTO-Plus-Abkommen, die wirtschaftlich stärkeren Ländern erlauben, eine weiter gehende Liberalisierung als von der WTO vorgesehen zu erzielen.

Die Schweiz ist in der Efta seit den 90-er Jahren die treibende Kraft hinter den Freihandelsabkommen, die insbesondere Dienstleistungen, geistiges Eigentum, Investitionen und das öffentliche Beschaffungswesen umfassen. NGOs kritisieren insbesondere, dass die EFTA im Bereich des geistigen Eigentums versucht, Schutzbestimmungen durchzusetzen, die weit über den aktuellen Stand der WTO hinausreichen. Das TRIPS-Abkommen[1] von 1995 setzte weltweit Minimalstandards für den Schutz geistigen Eigentums, überliess den Staaten aber bis zu einem gewissen Mass, wie sie beispielsweise den Schutz von Pflanzensorten regeln wollen. Die EFTA engt diesen Rahmen ein und verlangt von den Handelspartnern, dem UPOV-Übereinkommen[2] beizutreten. Insbesondere die Variante von 1991 stärkte die Rechte der Saatgutzüchter (z.B. Syngenta) gegenüber den Bauern massiv. Bauern dürfen geschütztes Saatgut nicht mehr untereinander tauschen und auch für eine nächste Aussaat nicht weiterverwenden. Das Pikante daran ist, dass die UPOV91 von der Schweiz erst 2007 und von Norwegen überhaupt nicht ratifiziert wurde.

Auch bei den Vorschriften für geistiges Eigentum bei Arzneimitteln versucht die Schweiz, weit über das TRIPS-Abkommen hinauszugehen und den bestehenden Patentschutz auf pharmazeutische Wirkstoffe von heute zwanzig Jahren zu verlängern. Für die Gesundheitsversorgung von Entwicklungsländern entstehen dadurch erhebliche Mehrkosten. Die Schweiz ist das einzige EFTA-Land mit einer grossen Pharmaindustrie. Beim Dienstleistungssektor verlangt sie die Umkehr des Verhandlungsmodus der WTO: Bei der WTO werden die zu liberalisierenden Sektoren aufgelistet, während bei den EFTA-Staaten ausdrückliche Vorbehalte angebracht werden müssen, um einen Sektor oder eine Dienstleistung ausnehmen zu können. Künftige Entwicklungen im Dienstleistungsbereich unterstehen damit automatisch dem FHA. Die Schweiz drängt auch auf eine weitgehende Öffnung des Banken- und Versicherungssektors.


Das Abkommen mit Kolumbien

Die EFTA unterzeichnete am 25. November 2008 ein umfassendes Freihandelsabkommen mit Kolumbien. Gemäss den Informationen des SECO - Factsheets regelt dieses den Handel von Industrieerzeugnissen und verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten, den Handel mit Dienstleistungen, Investitionen, den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum, das öffentliche Beschaffungswesen, den Wettbewerb sowie die technische Zusammenarbeit. Der Handel mit Landwirtschaftlichen Basisprodukten wird durch bilaterale Landwirtschaftsabkommen der einzelnen EFTA-Staaten und Kolumbien geregelt. Mit dem FHA erhalten die EFTA-Staaten für die Mehrheit der Industrieerzeugnisse zollfreien Zugang zum kolumbianischen Markt. Wie bei bisherigen FHAs gehen die kolumbianischen Zugeständnisse beim Dienstleistungshandel spürbar über die aktuellen WTO-Verpflichtungen hinaus und das Verhandlungsschema wurde wie oben erwähnt umgekehrt. Die Schweiz mit ihren starken Banken, Versicherungskonzernen und Dienstleitungsunternehmen befindet sich dadurch auf dem kolumbianischen Markt gegenüber den kolumbianischen Unternehmen deutlich im Vorteil. Auch in Bezug auf den Schutz des geistigen Eigentums verstärkt das Abkommen tendenziell das bestehende WTO-Schutzniveau und umfasst zudem Verpflichtungen zur Biodiversität. Das SECO wertet es als Pluspunkt, dass das Abkommen flankierende Massnahmen und technische Unterstützung vorsieht, damit Kolumbien vollumfänglich von den Chancen des FHA profitieren kann.

Damit enthält auch dieses Freihandelsabkommen der EFTA mit Kolumbien die von der EvB und der Alliance Sud kritisierten Aspekte im Bereich geistiges Eigentum, Liberalisierung der Dienstleistungen etc. Auf Grund der heutigen Wirtschaftsstrukturen und des Handelsaustausches ist zu erwarten, dass die Schweiz und die EFTA grössere Vorteile aus dem Abkommen ziehen werden als Kolumbien. Die kolumbianischen Exporte in den EFTA-Raum stiegen zwar zwischen 2005 und 2007 um 240% und Kolumbien weist eine positive Handelsbilanz gegenüber der EFTA auf (580 Mio. USD Exporte gegenüber 270 Mio. USD Importe). Es handelt sich jedoch um einen kolonialen Austausch, wie es Recalca, das Netzwerk gegen Freihandel in Kolumbien, aufweist. Kolumbien exportiert v.a. Edelmetalle und Edelsteine, Bananen, Blumen und andere Rohstoffe und landwirtschaftliche Produkte in die EFTA und importiert Maschinen, pharmazeutische Produkte, Medizinaltechnik etc. Die Schweiz ist in der EFTA der grösste Handelspartner Kolumbiens und dasjenige Land mit den meisten multinationalen Firmen, die konkrete Interessen in Kolumbien haben.


Proteste in Kolumbien gegen die Freihandelspolitik

In der Wirtschaftspolitik setzt die Regierung Uribe stark auf Privatisierung, Sicherheit für Investoren und Freihandelspolitik. Dazu wurden verschiedene Gesetze angepasst. Neue Freihandelszonen wurden geschaffen; eine Arbeitsreform dehnt die Tagesarbeitszeit von 18 auf 22 Uhr aus und reduziert die Lohnzuschläge für Feiertagsarbeit. Immer mehr Sektoren und Unternehmen setzen Leihfirmen, Temporärarbeiter und Kooperativen ein. Immer weniger ArbeiterInnen unterstehen einem Gesamtarbeitsvertrag und gehören einer Gewerkschaft an; eine stabile, anständig bezahlte Stelle wird zur Ausnahme. Weiter wurde das Bergbausgesetz revidiert und damit die Möglichkeiten zum Abbau von Bodenschätzen in Gebieten von Indigenen und Naturparks erweitert. Eines der schlimmsten Gesetze mit verheerenden Folgen für ländliche Gemeinschaften - v.a. Indigene und Afros - ist das Gesetz für die ländliche Entwicklung. Dieses legalisiert den Landraub in grossem Stile, um Agrotreibstoffe herzustellen und Rohstoffe zu gewinnen. Insgesamt hat das starke Wachstum der letzten Jahre - getragen v.a. vom Rohstoff- und Börsenboom - zu keiner wesentlichen Reduktion der Armut und sozialen Ungleichheit geführt. Die Krise der wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechte geht genauso weiter wie systematischen und massiven Verletzungen der zivilen und politischen Menschenrechte.

Für die soziale Opposition aus Indigenen, Gewerkschaften, Kleinbauern, Studenten usw. ist klar, dass all diese Reformen dazu dienen, das Land für den "Freihandel" vorzubereiten. Eine breite Koalition lehnt deshalb die Freihandelspolitik der Regierung Uribe ab. Richtete sich der Widerstand zuerst gegen den TLC mit den USA, wendet er sich heute gegen diese Politik im Allgemeinen. Im Gefolge von grossen Märschen der Indigenen wurde 2004 ein Volks- und Indigenenmandat verabschiedet, das seither wesentlich die Forderungen und Proteste der sozialen Bewegungen bestimmt. Als Konsequenz daraus wurde im März 2005 in sechs Gemeinden des Departements Cauca eine Volksbefragung zum TLC mit den USA durchgeführt, wobei die überwältigende Mehrheit gegen den TLC stimmte.

Sehr deutlich manifestierte sich der Widerstand im Oktober 2008 anlässlich der Minga. Indigenas aus der Hälfte aller Departemente zogen in die Hauptorte oder an wichtige Strassen, um dort gegen Gesetze und politische Vorgehensweisen zu protestieren, die ihre Rechte als indigene Völker und ihren Anspruch auf kollektive Territorien gefährden. Der grösste Marsch führte von La Maria Piendamó im Cauca zuerst nach Cali, wo die Indigenen mit Präsident Uribe sprechen wollten. Als dieses Gespräch platzte, marschierten die Beteiligten unbeeindruckt weiter bis nach Bogotá und vernetzten sich dabei mit unzähligen weiteren sozialen Sektoren. Aus einem indigenen war längst ein nationales Anliegen geworden. Zu den wichtigsten Forderungen gehörten die Ablehnung sämtlicher Freihandelsabkommen und der damit zusammenhängenden Entwicklungspolitik, die Aufhebung der Enteignungsgesetzgebung - wie die Minga es nannte - und namentlich des Gesetzes zur ländlichen Entwicklung sowie die Überwindung des staatlichen Terrors mit all den Massakern und aussergerichtlichen Tötungen. Für die Regierung war die Minga lediglich eine Initiative der Guerilla. Die Indigenas seien egoistische Terroristen, die dem Landeswohl schaden. Die Argumente und Verleumdung der Regierung stellen den Nährboden für Übergriffe der Armee und der paramilitärischen Gruppen auf indigene Führungskräfte dar.


Das Freihandelsabkommen mit Kolumbien gefährdet die Kohärenz der Schweizer Aussenpolitik

Die Regierung von Präsident Alvaro Uribe setzt auf Freihandelsabkommen. Das Freihandelsabkommen TLC mit den USA harrt seit 2006 der Ratifizierung durch den US-Kongress. Die einflussreiche Gewerkschaftslobby erreichte, dass die Demokraten ihre Zustimmung zum TLC verweigern, solange die Menschen- und Gewerkschaftsrechte in Kolumbien derart massiv verletzt werden und die vielen Morde an Gewerkschaftern straflos bleiben. Ein praktisch zeitgleich mit der EFTA ausgehandeltes FHA mit Kanada ist wegen der Menschenrechtsfrage ebenfalls blockiert. Die Verhandlungen mit der EU über ein Assoziierungsabkommen haben erst vor kurzem begonnen und sind schon von massiver Opposition begleitet. Sollten die EFTA-Staaten das FHA mit Kolumbien in den nächsten Monaten ratifizieren, würde das einen der grössten Erfolge für die Aussenwirtschaftspolitik der Regierung Uribe bedeuten und ihn stärken. Dieses FHA steht also reichlich schief in der internationalen politischen Landschaft!

Die Schweizer Importe aus Kolumbien (Edelsteine und -metalle, Blumen, Bananen und andere Agrarprodukte) stammen alle aus Sektoren, die eine eher kritische Menschenrechtsbilanz aufweisen. Victor Carranza, einer der grössten Smaragdhändler Kolumbiens, gründete eine gefürchtete paramilitärische Organisation. Der Goldbergbau ist ebenfalls aufs Engste mit Menschenrechtsverletzungen verknüpft, werden doch für neue Abbauprojekte immer wieder ganze Gemeinschaften vertrieben. Die grossen Bananenproduzenten haben die Paramilitärs direkt finanziert und unterstützt. In der Blumenindustrie steht es ebenfalls schlecht um die Arbeitsbedingungen und die Gewerkschaftsrechte. Aber auch Schweizer Unternehmen sehen sich mit Anschuldigungen konfrontiert, vom Konflikt zu profitieren und bei Menschenrechtsverletzungen eine Mitverantwortung zu haben. Zu erwähnen sind Konflikte mit der lokalen Bevölkerung, brutal unterdrückte Gewerkschaftskämpfe bei den Bergbauunternehmen Xstrata und Glencore sowie erbittert geführte Arbeitskämpfe bei Nestlé.

Gleichzeitig unterstützt das EDA mit verschiedenen Programmen die Stärkung der Menschenrechte sowie die Suche nach einer Friedenslösung. Verschiedene von der Schweizer Regierung (mit-) finanzierte Projekte unterstützen beispielsweise die Indigenen im Cauca, die beispielhaft und auf absolut friedliche Weise ihre Rechte einfordern. Genau diese Indigenen werden dann von der Regierung Uribe verleumdet, kriminalisiert und brutal unterdrückt, um den Weg für die Freihandelspolitik zu ebnen. Auch wenn die EFTA und damit die Schweiz ein relativ geringes wirtschaftliches Gewicht und damit kleinere Einflussmöglichkeiten als die USA und die Europäische Union haben, sind sie doch Teil der wirtschaftlichen Liberalisierungsbemühungen und ziehen Nutzen aus den Gesetzesänderungen in Kolumbien. So haben Schweizer Bergbauunternehmen die neue Bergbaugesetzgebung wesentlich mitgestaltet und Schweizer Unternehmen nutzen die neuen Handlungsspielräume der flexibilisierten Arbeitsgesetzgebung konsequent aus.

Das Freihandelsabkommen mit Kolumbien enthält keinen Hinweis auf die Menschenrechte, geschweige denn eine Sozial- oder Menschenrechtsklausel. Das SECO als Verhandlungsführer betonte stets, es gebe Instrumente für Menschenrechte und Friedensförderung, dies beim EDA, und solche für Handels- und Investitionsförderung, dem Aufgabengebiet des SECO. Eine Vermischung dieser Instrumente sei nicht sinnvoll. Das SECO betont auch, dass Handel und Investitionen das Wachstum fördern und so die Armut bekämpfen helfen. Seit 2009 ist Kolumbien zudem neu Schwerpunktland für die wirtschaftliche Zusammenarbeit des SECO. Laut dem SECO sollen diese Projekte mithelfen, dass Kolumbien die Chancen des Freihandels vollumfänglich nutzen kann. Das SECO pflegt ein sehr optimistisches Bild von Kolumbien; es sieht v.a. die verbesserte Sicherheitslage und die Investitionschancen. Die in vielen Gebieten katastrophale Menschenrechtssituation passt da nicht hinein; der Austausch mit dem EDA sowie die gegenseitige Abstimmung der Politikinstrumente und Programme erachtet die Arbeitsgruppe Schweiz Kolumbien als klar ungenügend. Dem SECO mangelt es am Bewusstsein, was es heisst, in einem Land mit einer schweren Menschenrechtskrise und einem jahrzehntelangen bewaffneten Konflikt Projekte durchzuführen und Investitionen zu fördern.


Was wäre zu tun?

Die Verhandlungen zwischen der EFTA und Kolumbien liefen praktisch unter Geheimhaltung. Die Arbeitsgruppe Schweiz - Kolumbien hat immer wieder Informationen vom SECO verlangt und auch auf unsere Befürchtungen hingewiesen. Das SECO hat immer abgewiegelt und das Abkommen verharmlost. Auch Parlamentarier und die Mitglieder des EFTA - Ausschusses erhielten kaum Informationen und konnten sich nicht einbringen. Die EFTA sowie der Schweizer Bundesrat und das SECO sprachen sich in den letzten Jahren immer gegen Sozial- und Menschenrechtsklauseln in den Freihandelsabkommen aus. Die EFTA befürchtet bei der starken Konkurrenz auf dem Weltmarkt Wettbewerbsnachteile, wenn sie auf Sozial- und Menschenrechtsklauseln setzt. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass es effizientere Instrumente als Klauseln in Freihandelsabkommen gebe, um den Menschenrechten zur Durchsetzung zu verhelfen. Er ist der Ansicht, dass die Schweiz genug unternehme, indem sie sich auf WTO-Ebene für diese Fragen einsetze und sich aktiv an den Diskussionen über Normen innerhalb der UNO, der OECD oder ILO beteilige.

Die ask stellte in den letzten Jahren immer einen Unterschied fest zwischen den allgemeinen Verlautbarungen und der Schweizer Mitarbeit in multilateralen Gremien sowie dem konkreten Einsatz für die Menschenrechte, wenn Schweizer Wirtschaftsinteressen betroffen waren. Wir sind deshalb der Ansicht, dass eine Sozial- und Menschenrechtsklausel dringend notwendig ist, um erstens die Verbindung zwischen der Schweizer Friedens- und Menschenrechtspolitik einerseits und der Schweizer Aussenhandelspolitik andererseits zu garantieren, und zweitens ein klares Instrumentarium in der Hand zu haben, wenn im Umfeld von Schweizer Investitionen und Handelsbeziehungen mit Kolumbien Menschenrechte verletzt und Arbeitsrechte und Sozialnormen umgangen werden.

Im März 2009 wird das Abkommen im Schweizer Parlament behandelt. Die ask wird sich dafür einsetzen, dass der Forderung nach einer Menschenrechtsklausel einmal mehr Ausdruck verliehen und die Frage nach der Kohärenz der Schweizer Aussenpolitik klar gestellt wird. Wir arbeiten darauf hin, dass das Abkommen, so wie es sich jetzt präsentiert, abgelehnt oder zumindest mit einem grossen Neinstimmen-Anteil verabschiedet wird, und werden uns in einer breiten Koalition für Menschenrechtsklauseln in künftigen Freihandelsabkommen einsetzen.



Anmerkungen:

[1] TRIPS: Trade related intellectual property rights. Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums

[2] Die Union internationale pour la protection des obtentions végétales (UPOV) (deutsch: Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen) ist eine zwischenstaatliche Organisation zum Schutz von Pflanzenzüchtungen mit Sitz in Genf.


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Quelle:
Kolumbien - Monatsbericht Januar 2009, Nr. 1/2009
Herausgeber: Bruno Rütsche
Arbeitsgruppe Schweiz-Kolumbien ask
Fachstelle Frieden und Menschenrechte
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Internet: www.askonline.ch - www.agrotreibstoffe.ch


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Januar 2009