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LATEINAMERIKA/1219: Trinidad und Tobago - Weichen für Wiedereinführung der Todesstrafe gestellt (IPS)


IPS-Inter Press Service Deutschland gGmbH
IPS-Tagesdienst vom 21. Januar 2011

Trinidad und Tobago: Weichen für Wiedereinführung der Todesstrafe gestellt

Von Peter Richards


Port of Spain, 21. Januar - In Trinidad und Tobago hat die Regierung von Premierministerin Kamla Persad Bissessar ein Gesetz auf den Weg gebracht, das eine Verfassungsänderung zugunsten der Wiedereinführung der Todesstrafe ermöglichen soll. Erwartet wird, dass die Vorlage die notwendige parlamentarische Mehrheit erhält.

Ihren Vorstoß begründet die Regierungsallianz 'People's Partnership' mit der Notwendigkeit, alle Register zu ziehen, um die hohe Kriminalität im Lande wirksam zu bekämpfen. Den offiziellen Angaben zufolge fielen auf den Zwillingsinseln in den Jahren 2002 bis 2010 3.335 Menschen einem Gewaltverbrechen zum Opfer. 42 Menschen sitzen in der Todeszelle.

"Mütter haben ihre Söhne und Töchter verloren, Kinder sind zu einem elternlosen Dasein verdammt, Haushalte blieben ohne Einkommen, Familien wurden zerstört und in die Armut gezwungen", erläuterte die Regierungschefin die Gesetzesinitiative. Der Kampf gegen diese Verbrechen sei nur zu gewinnen, "wenn wir alle Waffen unseres Arsenals in Anschlag bringen".

Wie Persad Bissessar weiter betonte, geht die geplante Neuerung nicht mit der Einführung neuer Gesetze einher. Vielmehr diene sie dazu, alle rechtlichen Schlupflöcher zu schließen, von denen verurteilte Mörder in der Vergangenheit profitiert hätten, um ihre Hinrichtung zu verhindern.

Trinidad und Tobago und andere karibische Staaten beklagen seit Jahren, dass der in London ansässige 'Privy Council', das letztinstanzliche Gericht für die Commonwealth-Länder, der Vollstreckung der Todesstrafe Schranken auferlegt. So sicherte das Krongericht 1999 und 2000 Todeskandidaten das Recht der Anhörung vor einem Gnadenausschuss und den Aufschub der Vollstreckung zu, solange Menschenrechtspetitionen laufen. Die letzte Hinrichtung wurde 1999 in Trinidad und Tobago vollzogen.


Todesstrafe als Ermessensfrage

Kommt die jüngste Gesetzesvorlage durch - was angesichts einer bequemen parlamentarischen Mehrheit von 29 zu zwölf Sitzen wahrscheinlich ist - werden die Exekutionen in dem Karibikland wieder aufgenommen. Allerdings sollen die Umstände der Gewaltverbrechen in Übereinstimmung mit einem Gesetz von 2000 stärker als zuvor berücksichtigt werden.

Demnach werden ausschließlich Morde infolge von Bombenanschlägen und an Mitgliedern der Sicherheitskräfte, an Justizbeamten, Zeugen und Juroren automatisch mit der Todesstrafe belegt. In allen anderen minderschweren Fällen kann die Strafe in lebenslange Haft umgewandelt werden. (Ende/IPS/kb/2011)


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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Januar 2011