Schattenblick → INFOPOOL → POLITIK → BILDUNG


BERUF/1691: Neue Ausbildungsordnungen des Bundeswirtschaftsministeriums treten in Kraft (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 31. Juli 2015

Gabriel: Deutschland wird weltweit um Duale Berufsausbildung beneidet

Neue Ausbildungsordnungen des Bundeswirtschaftsministeriums treten in Kraft


Zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres starten wieder über eine halbe Million junge Menschen eine berufliche Ausbildung. Damit die duale Ausbildung den sich ändernden Anforderungen gerecht werden kann, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gemeinsam mit den Sozialpartnern eine Reihe von Ausbildungsordnungen modernisiert. Die Regelungen treten zum 1. August 2015 in Kraft.

Bundesminister Sigmar Gabriel: "Karrieren im Dualen Berufsbildungssystem waren selten so aussichtsreich wie heute. Denn die deutsche Wirtschaft ist auf gut ausgebildete Fachkräfte angewiesen. Nur durch ständige Anpassung und Erneuerung hält die duale Berufsausbildung Schritt mit den technischen Entwicklungen der Berufs- und Arbeitswelt. Berufsausbildung kann aber nur deshalb so erfolgreich sein, weil sich Tag für Tag Tausende Menschen dafür engagieren: In den Berufsschulen genauso wie in den ausbildenden Betrieben gerade des Handwerks und des Mittelstands. Ihnen möchte ich zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres ganz herzlich für die fachliche und persönliche Förderung der Auszubildenden danken."

Das Duale System hat großen Anteil daran, dass Deutschland die geringste Jugendarbeitslosigkeit in der Europäischen Union hat. Es bietet mit 328 Ausbildungsberufen allen Jugendlichen ein breites Spektrum an Möglichkeiten. Diese Charakteristika des Dualen Systems tragen dazu bei, dass Deutschland um das Duale System weltweit beneidet wird.

Die Ausbildungs- und Prüfungsinhalte folgender Berufe wurden zukunftsorientiert angepasst:

Automatenfachfrau / -mann
Bergbautechnologe
Betonfertigteilbauer
Bogenmacher
Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik
Geigenbauer
Gießereimechaniker
Holzmechaniker
Kerzenhersteller und Wachsbildner
Musikfachhändler
Orthopädieschuhmacher
Textil- und Modenäher
Textil- und Modeschneider
Werksteinhersteller

Außerdem wurde der neue Ausbildungsberuf Werkfeuerwehrmann erstmals staatlich anerkannt.

Beispiele zu Neuerungen in den modernisierten Berufen:

Nach sechsjähriger Erprobung wird die Ausbildungsordnung für Automatenfachleute in eine Ausbildungsordnung ohne Befristung umgewandelt. Der neue Beruf unterscheidet zwischen einer technischen und einer kaufmännischen Fachrichtung. Er bietet damit sowohl kaufmännisch interessierten wie technisch orientierten jungen Menschen eine Perspektive.

Beim Bergbautechnologen wurde vor allem die Abschlussprüfung an neue Technologien angepasst. Die Prüfungsanforderungen differenzieren jetzt klar zwischen den Spezialkompetenzen für die Tiefbautechnik und die Tiefbohrtechnik. Der Aufwand für Prüfer wurde deutlich reduziert.

In der Gießereimechanik wird die bisherige Differenzierung in Fachrichtungen zukünftig entfallen. Stattdessen gibt es Schwerpunkte nach neuem Zuschnitt, die zudem einheitlichere Prüfungen als bisher ermöglichen. Darüber hinaus wird die Prüfung durch neue Prüfungsinstrumente - vor allem durch Einführung des "Betrieblichen Auftrags" - bezüglich der Anforderungen an den Beruf optimiert. Durch stärkere Anpassung an verwandte industrielle Metallberufe wird die Möglichkeit einer gemeinsamen und damit ortsnahen Beschulung verbessert.

Der Ausbildungsberuf Holzmechaniker wurde um eine dritte Fachrichtung "Montieren von Innenausbauten und Bauelementen" erweitert, um Unternehmen des Innenausbaus, insbesondere des Ladenbaus die Möglichkeit zu geben, entsprechende Innenausbauten aus einer Hand herzustellen einschließlich des Anschließens von Ver- und Entsorgungsleitungen an vorgefertigte Anschlüsse.

Beim Ausbildungsberuf Musikfachhändler wurde die seit 2009 erprobte gestreckte Abschlussprüfung nach einer Evaluierung nun inhaltlich unverändert in Dauerrecht überführt.

Im Bereich der Textil- und Modewirtschaft wurde mit dem zweijährigen Textil- und Modenäher und dem dreijährigen Textil- und Modeschneider ein sogenanntes "Anrechnungsmodell" geschaffen. Da die Inhalte der ersten beiden Jahre der Berufe identisch sind, kann nach einer Ausbildung im "Textil- und Modenäher" nach Absolvierung des dritten Ausbildungsjahres des "Textil- und Modeschneiders" der Abschluss des letztgenannten Berufes erreicht werden. Dieses Anrechnungsmodell bietet insbesondere Jugendlichen, die ihre Stärken eher im Praktischen besitzen, einen optimalen Einstieg in die Ausbildung und Arbeitswelt.

Mit den Verordnungen zum Geigenbauer, Bogenmacher sowie Kerzenhersteller und Wachsbildner wurden Ausbildungsregelungen traditioneller Handwerke überabeitet, um den Betrieben dieser Branchen auch in Zukunft die Ausbildung ihrer Fachkräfte nach modernsten Standards zu sichern. Beim Kerzenhersteller und Wachsbildner (früher Wachszieher) wurde zudem die Berufsbezeichnung geändert, um die Schwerpunkte des Berufes besser darzustellen.

Durch die neuen Regelungen der Berufe "Betonfertigteilbauer", "Werksteinhersteller" (früher: Betonstein- und Terrazzohersteller), "Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik" (früher: Gerber) sowie "Orthopädieschuhmacher" wurden teilweise relativ alte Ausbildungsregelungen an neue Entwicklungen der Branchen und an die Standards von aktuellen Ausbildungsregelungen angepasst. Bei der "Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik" und beim "Orthopädieschuhmacher" wurde zudem die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt, sodass die Ergebnisse des Teil 1 der Prüfung (bisher Zwischenprüfung) in das Gesamtergebnis der Prüfung einfließen.

*

Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 31. Juli 2015
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Internet: http://www.bmwi.de
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Telefon: 030-186150


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. August 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang