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FINANZEN/445: Hochschulbau in Baden-Württemberg - Land schreibt Zweckbindung von Bundesmitteln fest (idw)


Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg - 02.04.2013

Hochschulbau: Land schreibt Zweckbindung von Bundesmitteln fest



Der Ministerrat hat kürzlich beschlossen, die seit 2007 vom Bund an das Land gezahlten Mittel für den Hochschulbau auch nach 2013 weiterhin zweckgebunden für den Aus- und Neubau von Hochschulen einschließlich der Uniklinika einzusetzen. "Mit der Festschreibung der Mittel für den Hochschulbau geben wir den Hochschulen Planungssicherheit und schaffen eine Voraussetzung dafür, dass sich der Bund nicht aus seiner Verantwortung zurückzieht", teilte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer am Dienstag (2. April) in Stuttgart mit.

Diese Mittel stehen den Ländern als Ausgleich für die im Rahmen der Föderalismusreform entfallenen Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen zu - u. a. gruppenspezifisch für den Hochschulbau, für Bildungsplanung, für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und für Wohnraumförderung. Für Baden-Württemberg betragen diese sogenannten Kompensationsmittel im Bereich Hochschulbau seitdem ca. 102 Mio. Euro jährlich. Bis Ende 2013 sind diese Mittel für die genannten Bereiche zweckgebunden; diese Zweckbindung entfällt von 2014 bis Ende 2019. Bund und Länder hatten bis Ende 2013 eine Überprüfung vereinbart, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe diese Mittel auch für den Zeitraum 2014 bis 2019 noch erforderlich sind.


Wichtiges Signal an die Hochschulen und an den Bund

Wie wichtig die Kompensationsmittel des Bundes seien, zeige sich daran, dass in Baden-Württemberg allein im Jahr 2011 knapp 545,5 Mio. Euro Bundes- und Landesmittel für Hochschulbauinvestitionen geflossen seien, unter Verwendung u. a. eben jener 102 Mio. Euro des Bundes aus den Kompensationsleistungen, so Ministerin Bauer. Die nun im Kabinett erfolgte Festlegung, die Kompensationsmittel des Bundes auch weiterhin zweckgebunden dem Hochschulbau zukommen zu lassen, sei angesichts des enormen Sanierungsstaus ein wichtiges Signal einerseits für die Hochschulen, andererseits auch an den Bund: "Wir benötigen dringend Mittel für den Aus- und Neubau von Hochschulen und Universitätsklinika. Das Land kann die Investitionen in den Hochschulbau aber nicht alleine stemmen". Ziel der Länder für den Bereich Hochschulbau sei daher auch, den derzeit für alle Länder zur Verfügung stehenden Gesamtbetrag von ca. 695 Mio. Euro jährlich für die verbleibende Zeit bis 2019 auf 900 Mio. Euro jährlich anzuheben.

Theresia Bauer: "Eine Reduktion oder gar ein Wegfall der Kompensationsleistungen des Bundes hätte für Baden-Württemberg gravierende Konsequenzen und würde insbesondere die nicht zuletzt durch die Erfolge in der Exzellenzinitiative belegte herausragende Position der Hochschulen in Forschung und Lehre auf Dauer massiv beeinträchtigen. Insbesondere Einrichtungen der wissenschaftlichen Forschung, die von überregionaler Bedeutung sind, können nur durch gemeinsames Engagement von Bund und Land realisiert werden".

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution761

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg,
Biljana Bojic, 02.04.2013
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. April 2013